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   OLG München, 20.02.2014 - 34 Wx 411/13   

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https://dejure.org/2014,2563
OLG München, 20.02.2014 - 34 Wx 411/13 (https://dejure.org/2014,2563)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2014 - 34 Wx 411/13 (https://dejure.org/2014,2563)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 34 Wx 411/13 (https://dejure.org/2014,2563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung der Vorauszahlung von Kosten im Grundbuch-Antragsverfahren nach vorbehaltloser Zahlung und Eintragung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung im Grundbuch-Antragsverfahren nach Erledigung des Eintragungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung im Grundbuch-Antragsverfahren nach Erledigung des Eintragungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 170/11

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Erledigung der

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 34 Wx 411/13
    Denn bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung tritt Erledigung ein, wenn die beantragte Eintragung vorgenommen wird, gegebenenfalls auch schon dann, wenn kein Zweifel bestehen kann, dass das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis behoben worden ist (BayObLGZ 1993, 137; auch BGH FGPrax 2012, 91; Demharter § 77 Rn. 10; Budde in Bauer/v. Oefele GBO 3. Aufl. § 77 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus OLG München, 20.02.2014 - 34 Wx 411/13
    Denn bei der Anfechtung einer Zwischenverfügung tritt Erledigung ein, wenn die beantragte Eintragung vorgenommen wird, gegebenenfalls auch schon dann, wenn kein Zweifel bestehen kann, dass das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis behoben worden ist (BayObLGZ 1993, 137; auch BGH FGPrax 2012, 91; Demharter § 77 Rn. 10; Budde in Bauer/v. Oefele GBO 3. Aufl. § 77 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.01.2024 - 12 W 315/23
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der Beschwerdeführer stets gegen seine Kostentragungspflicht verwahrt und die Vorschusszahlung nur zur Vermeidung von Verzögerungen vorgenommen hatte (vgl., wenn auch missverständlich formuliert: OLG München, Beschluss vom 20.02.2014 - 34 Wx 411/13, NJOZ 2014, 1101, bei juris Rn. 6), denn zur Klärung der Frage, ob die beantragte gerichtliche Handlung erst nach Vorschusseinzahlung vorzunehmen ist, besteht nun objektiv kein Bedarf und damit auch im entsprechenden Rechtsbehelfsverfahren kein Rechtschutzbedürfnis mehr.
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