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   OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13   

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https://dejure.org/2014,599
OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13 (https://dejure.org/2014,599)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2014 - 34 AR 277/13 (https://dejure.org/2014,599)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 34 AR 277/13 (https://dejure.org/2014,599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem positiven Kompetenzkonflikt zweier Insolvenzgerichte

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Weiterführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens bei rechtskräftiger Insolvenzeröffnung durch anderes Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem positiven Kompetenzkonflikt zweier Insolvenzgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des früher befassten Insolvenzgerichts bei rechtskräftiger Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des früher befassten Insolvenzgerichts bei rechtskräftiger Insolvenzeröffnung

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - 67g IN 274/13
  • AG München - 1507 IN 3190/12
  • OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 741
  • NZI 2014, 818
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach

    Auszug aus OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13
    Diese Rechtsprechung dürfte im Hinblick auf § 321a ZPO hinfällig sein (siehe nur BGH NJW-RR 2011, 640; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 34. Aufl. § 567 Rn. 7-9 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZB 24/04

    Rüge der Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts in der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13
    Im Hinblick auf die Bestimmung des § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO (siehe früher § 512a ZPO), die ein auf die örtliche Unzuständigkeit gestütztes Rechtsmittel ausschließt (siehe dazu BGH vom 9.12.2004, IX ZB 24/04 bei juris; Ganter/Lohmann § 34 Rn. 77), hat die frühere Rechtsprechung Ausnahmen in Fällen erwogen, in denen vor Erlass der Entscheidung keine Gelegenheit bestand, zur örtlichen Zuständigkeit vorzutragen und hiergegen Einwendungen zu erheben (siehe OLG Köln NJW-RR 1990, 894/895 f.).
  • OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
    Auszug aus OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13
    Zudem hatte die Schuldnerin vor der landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung vom 20.2.2013, die für das Amtsgericht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit Bindung beanspruchte (vgl. § 563 Abs. 2 ZPO; OLG Hamm NJW-RR 1987, 187; Zöller/Heßler § 572 Rn. 34), Gelegenheit zur Äußerung und hiervon mit Schriftsätzen vom 16.10.2012 und 14.2.2013 Gebrauch gemacht.
  • OLG Köln, 02.06.1989 - 2 W 77/89

    Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens; Vorhandensein einer den Kosten des

    Auszug aus OLG München, 21.01.2014 - 34 AR 277/13
    Im Hinblick auf die Bestimmung des § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO (siehe früher § 512a ZPO), die ein auf die örtliche Unzuständigkeit gestütztes Rechtsmittel ausschließt (siehe dazu BGH vom 9.12.2004, IX ZB 24/04 bei juris; Ganter/Lohmann § 34 Rn. 77), hat die frühere Rechtsprechung Ausnahmen in Fällen erwogen, in denen vor Erlass der Entscheidung keine Gelegenheit bestand, zur örtlichen Zuständigkeit vorzutragen und hiergegen Einwendungen zu erheben (siehe OLG Köln NJW-RR 1990, 894/895 f.).
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