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   OLG München, 21.03.2014 - 11 W 457/14   

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https://dejure.org/2014,15285
OLG München, 21.03.2014 - 11 W 457/14 (https://dejure.org/2014,15285)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2014 - 11 W 457/14 (https://dejure.org/2014,15285)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2014 - 11 W 457/14 (https://dejure.org/2014,15285)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2010 - I ZB 14/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfall der Terminsgebühr durch eine auf Erledigung des

    Auszug aus OLG München, 21.03.2014 - 11 W 457/14
    Ein derartiges Gespräch reicht wie das Bemühen um eine Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptsache (vgl. hierzu BGH AGS 2010, 164; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl., VV-Vorb.
  • OLG Schleswig, 14.11.2018 - 9 W 162/18

    Unanwendbarkeit des § 31b RVG auf anwaltliche Einigungsgebühr bei gerichtlichem

    Die Wertvorschrift des § 31b RVG gilt für diesen Vertrag auch dann nicht, wenn in ihm zugleich Zahlungsmodalitäten geregelt werden (vgl. Mayer in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Aufl., § 31b Rn. 4 und 10f; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 31b Rn. 5 mwN; Klees in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 31b Rn. 3; BeckOK-Streitwert/v. Seltmann, Schuld- und Sachenrecht - Ratenzahlungsvergleich Rn. 1; Thiel in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 31b RVG Rn. 2 und 16; N. Schneider AGS 2014, 413 - Anmerkung zu OLG München AGS 2014, 411; AG Vaihingen an der Enz, JurBüro 2015, 550 mit Anmerkung Drumann; Hergenröder, AGS 2014, 371, 372; aA BeckOK-RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt, September 2018, § 31b Rn. 5, wenn zunächst bestritten, dann aber unter Abschluss Ratenzahlungsvereinbarung anerkannt).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2016 - L 5 SF 92/15
    Mit der Regelung in der Vorb 3 soll das ernsthafte Bemühen des Prozessbevollmächtigten um einen Abschluss des Verfahrens ohne Beteiligung des Gerichts honoriert und damit zugleich die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert werden (OLG München, Beschluss vom 21. März 2014 - 11 W 457/14).
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