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   OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13   

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https://dejure.org/2014,773
OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13 (https://dejure.org/2014,773)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2014 - 3 U 798/13 (https://dejure.org/2014,773)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 3 U 798/13 (https://dejure.org/2014,773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Eigentumsverletzung durch Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde in ein Grundstück

  • RA Kotz

    Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde in ein Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Keine Eigentumsverletzung durch Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde in ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 114/89

    Haftung der Gesellschafter bei Auszahlung von Gesellschaftskapital oder Tilgung

    Auszug aus OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13
    Der Rückgewähranspruch richtete sich auf den zur Wiederherstellung der Stammkapitalziffer erforderlichen Betrag, deckte also eine Unterbilanz nebst einer Überschuldung ab (vgl. BGH NJW 1990, 1730, 1731 f.).

    Dabei richtete sich der Rückgewähranspruch auf den zur Wiederherstellung der Stammkapitalziffer erforderlichen Betrag, deckte also eine Unterbilanz nebst einer Überschuldung ab (vgl. BGH NJW 1990, 1730, 1731 f.).

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13
    Eingriffe in die Verfügungsbefugnis über das Eigentum können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB auslösen , denn diese setzen nicht Eingriffe in die Substanz der Sache voraus, sondern können auch bei sonstigen, das Eigentumsrecht beeinträchtigenden Einwirkungen auf eine Sache vorliegen (BGHZ 67, 378 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 55, 153 ).
  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

    Auszug aus OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13
    Daraus folgte für die Dauer der Gesellschaftskrise das Verbot, das Darlehen an den Gesellschafter zurückzuzahlen (§ 30 GmbHG a.F.); gleichwohl erhaltene (verbotene) Darlehenstilgungen hatte der Gesellschafter der GmbH zu erstatten (§ 31 GmbHG a.F.), vgl. BGHZ 31, 258, 268 f.; 76, 326, 329 f.
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13
    Dadurch wurde das Gesellschafterdarlehen in der Krise der Gesellschaft - die nicht nur bei Insolvenzreife, also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sondern auch dann gegeben war, wenn eine Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensgewährung von dritter Seite keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten hätte (BGHZ 76, 326, 329 f.) - wie haftendes Eigenkapital und nicht als rückzahlbares Darlehen behandelt.
  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75

    Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs

    Auszug aus OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13
    Eingriffe in die Verfügungsbefugnis über das Eigentum können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB auslösen , denn diese setzen nicht Eingriffe in die Substanz der Sache voraus, sondern können auch bei sonstigen, das Eigentumsrecht beeinträchtigenden Einwirkungen auf eine Sache vorliegen (BGHZ 67, 378 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 55, 153 ).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 41/00

    Einredefreier Erwerb einer Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 22.01.2014 - 3 U 798/13
    Andernfalls erwirbt der neue Gläubiger die Grundschuld einredefrei; wie der BGH in der Entscheidung NJW-RR 2001, 1097 f. weiter ausführt, gilt dies auch dann, wenn der Zessionar nicht nur die Sicherungsgrundschuld, sondern zugleich die gesicherte Forderung erwirbt, die zusätzliche Abtretung der Forderung führt somit zu keiner Verschlechterung der Rechtstellung des Grundschuldgläubigers.
  • LG Hamburg, 18.06.2015 - 301 O 1/15

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr eines an den damaligen

    Das entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, der (nur) verhindern soll, dass die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO angeordnete Nachrangigkeit umgangen wird (vgl. OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 29. Mai 2013 - 9 U 15/13, OLG München Schlussurteil vom 22. Januar 2014 - 3 U 798/13 - juris) und der Gesellschafter das mit einer Darlehensgewährung verbundene Risiko auf die Gemeinschaft der Gesellschaftsgläubiger abwälzt.
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