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   OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14 Bau   

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https://dejure.org/2015,5857
OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14 Bau (https://dejure.org/2015,5857)
OLG München, Entscheidung vom 24.03.2015 - 9 U 3489/14 Bau (https://dejure.org/2015,5857)
OLG München, Entscheidung vom 24. März 2015 - 9 U 3489/14 Bau (https://dejure.org/2015,5857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Verwirkung und Verjährung des Anspruchs auf Ingenieurhonorar

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenvertrag gerät in Vergessenheit: Honoraranspruch nach 15 Jahren verwirkt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Honoraranspruch noch nach 15 Jahren?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenvertrag gerät in Vergessenheit: Honoraranspruch nach 15 Jahren verwirkt? (IBR 2016, 224)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14
    Es genügt nicht, dass die Beklagte sich einseitig auf die Nichtdurchführung des Architektenvertrages vom 16.12.1998 und die Nichtgeltendmachung eines Honoraranspruches eingerichtet hat (BGH BauR 2003, 379): Vielmehr müssten Umstände aus der Sphäre des Klägers hinzutreten, die ein dahingehendes Verständnis der Beklagten hervorrufen und rechtfertigen, beispielsweise die Nichtübermittlung einer vom Architekten ausdrücklich angekündigten Rechnung (OLG Köln NJW-Spezial 2014, 13; OLG Hamm IBR 2012, 403).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14
    Auch Honoraransprüche nach § 649 Satz 2 BGB muss der Architekt nach § 8 Abs. 1 HOAI a. F. abrechnen (BGHZ 143, 79).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 206/98

    Prüfbarkeit der Abrechnung des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14
    Sie ist unwirksam (BGH BauR 2000, 126).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 106/08

    Werkvertrag: Berechnung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers gegen den

    Auszug aus OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14
    Denn der Kläger würde den Anspruch auf die Gegenleistung behalten und sich lediglich die Ersparnis und den anderweitigen Erwerb anrechnen lassen müssen (§§ 275 Abs. 1, 324 Abs. 1 BGB a. F.; vgl. ganz ähnlich zum neuen Schuldrecht BGH NJW 2010, 1282).
  • OLG Köln, 22.08.2013 - 11 U 198/12

    Verwirkung des Honoraranspruchs eines Architekten

    Auszug aus OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14
    Es genügt nicht, dass die Beklagte sich einseitig auf die Nichtdurchführung des Architektenvertrages vom 16.12.1998 und die Nichtgeltendmachung eines Honoraranspruches eingerichtet hat (BGH BauR 2003, 379): Vielmehr müssten Umstände aus der Sphäre des Klägers hinzutreten, die ein dahingehendes Verständnis der Beklagten hervorrufen und rechtfertigen, beispielsweise die Nichtübermittlung einer vom Architekten ausdrücklich angekündigten Rechnung (OLG Köln NJW-Spezial 2014, 13; OLG Hamm IBR 2012, 403).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 U 138/09

    Bestehen eines Architektenhonoraranspruchs bei einem Zeitraum von 13 Jahren

    Auszug aus OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14
    Es genügt nicht, dass die Beklagte sich einseitig auf die Nichtdurchführung des Architektenvertrages vom 16.12.1998 und die Nichtgeltendmachung eines Honoraranspruches eingerichtet hat (BGH BauR 2003, 379): Vielmehr müssten Umstände aus der Sphäre des Klägers hinzutreten, die ein dahingehendes Verständnis der Beklagten hervorrufen und rechtfertigen, beispielsweise die Nichtübermittlung einer vom Architekten ausdrücklich angekündigten Rechnung (OLG Köln NJW-Spezial 2014, 13; OLG Hamm IBR 2012, 403).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein

    Solche Umstände liegen nicht im schlichten Stillschweigen (vgl. auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl. 2015, Rdnrn. 2788 f.; OLG München Urt. v. 24.3.2015 - 9 U 3489/14).
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