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   OLG München, 27.04.2016 - 12 UF 98/13   

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https://dejure.org/2016,41351
OLG München, 27.04.2016 - 12 UF 98/13 (https://dejure.org/2016,41351)
OLG München, Entscheidung vom 27.04.2016 - 12 UF 98/13 (https://dejure.org/2016,41351)
OLG München, Entscheidung vom 27. April 2016 - 12 UF 98/13 (https://dejure.org/2016,41351)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1935
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG München, 27.04.2016 - 12 UF 98/13
    Seiner Rechtsnatur nach ist der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss unterhaltsrechtlicher Natur (BGH FamRZ 1985, 802 ff, Rn. 7).

    In diesem Fall soll es dem Schuldner nicht zum Vorteil gereichen, dass er seiner Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht nachgekommen ist; denn der Berufung auf die durch eigene Säumnis entstandene Situation stünde der Arglisteinwand entgegen (BGH FamRZ 1985, 802 ff., Rn. 10).

    Im Übrigen würde selbst eine im Sinne der Antragstellerin ergangene einstweilige Anordnung anders als ein rechtskräftiges Urteil keine Rechtskraftwirkung entfalten, weshalb ihr - beispielsweise durch negative Feststellungsklage -auch stets entgegengehalten werden könnte, dass der vorläufig als bestehend angenommene Anspruch in Wirklichkeit nicht gegeben gewesen sei (BGH FamRZ 1985, 802 ff, Rn. 11).

  • OLG Bamberg, 05.02.1986 - 2 WF 305/85

    Rechtsnatur des Anspruchs auf einen Prozesskostenvorschuss im

    Auszug aus OLG München, 27.04.2016 - 12 UF 98/13
    Das OLG Bamberg hat entschieden, dass ein Verfahrenskostenvorschuss auch nach Beendigung des Scheidungsverfahrens noch geltend gemacht werden kann, wenn sich der Unterhaltsschuldner in Bezug auf den Verfahrenskostenvorschuss in Verzug befand (OLG Bamberg FamRZ 1986, 484 f., Rn. 6).

    des Verfahrenskostenvorschuss die allgemeine Regelung gilt, wonach gem. § 286 I BGB zunächst einmal Fälligkeit Voraussetzung dafür ist (OLG Bamberg FamRZ 1986, 484 f., Rn. 7).

  • OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 10 WF 3858/89

    Ausnahmsweise Zulassung einer Beschwerde trotz grundsätzlichen Ausschlusses;

    Auszug aus OLG München, 27.04.2016 - 12 UF 98/13
    Die Antragstellerin beruft sich bei ihrer Argumentation auch zu Unrecht auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg (FamRZ 1990, 421): Zwar heißt es dort im Orientierungssatz:.

    Das OLG führte hierzu aus, mangels Statthaftigkeit werde eine Anfechtungsmöglichkeit nur bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit eröffnet, wobei ein eindeutiger Verstoß gegen eine Vorschrift noch nicht genüge (OLG Nürnberg FamRZ 1990, 421 f., Rn. 5).

  • OLG München, 15.02.2012 - 12 UF 1523/11

    Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich trotz Rechtshängigkeit des

    Auszug aus OLG München, 27.04.2016 - 12 UF 98/13
    Am 03.06.2011 gab das Amtsgericht München im Verfahren 568 F 1307/11 einem Antrag des Antragsgegners auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft statt; eine hiergegen gerichtete Berufung der Antragstellerin wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts vom 15.02.2012 zurückgewiesen (12 UF 1523/11).
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