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   OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15   

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https://dejure.org/2016,9070
OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15 (https://dejure.org/2016,9070)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2016 - 23 U 2314/15 (https://dejure.org/2016,9070)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2016 - 23 U 2314/15 (https://dejure.org/2016,9070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung des Vorstands einer Aktiengesellschaft aus wichtigem Grund wegen Missachtung der Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Aufklärung von Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder

  • rewis.io

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses zu Vorstandskollegen und Aufsichtsrat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung des Vorstands einer Aktiengesellschaft aus wichtigem Grund wegen Missachtung der Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Aufklärung von Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder

  • rechtsportal.de

    AktG § 84 Abs. 3
    Abberufung des Vorstands einer Aktiengesellschaft aus wichtigem Grund wegen Missachtung der Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Aufklärung von Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines Vorstands wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses zu Vorstandskollegen und Aufsichtsrat

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abberufung eines Vorstands wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses zu Vorstandskollegen und Aufsichtsrat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15
    Voraussetzung hierfür ist, dass dieses die Gesellschaft schwer schädigen kann und der Kläger durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat (BGH, Urteil vom 13.7.1998, II ZR 131/97, juris Tz. 16; BGH, Urteil vom 24.2.1992, II ZR 79/91, juris Tz. 12, zur GmbH).

    Für die Beurteilung, ob ein unheilbares Zerwürfnis eingetreten ist, kommt es nicht entscheidend auf ein etwaiges Verschulden der Beteiligten an, sondern darauf, ob unter den gegebenen Umständen eine gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 24.02.1992, II ZR 79/91).

  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15
    Selbst wenn der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. R. von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen gewesen wäre, würde dies nicht zu einer Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats gem. § 108 Abs. 2 Satz 2, 3 AktG führen, da das betreffende Aufsichtsratsmitglied zur Vermeidung einer Beschlussunfähigkeit "teilnehmen" kann und muss, sich aber der Stimme zu enthalten hat (BGH, Urteil vom 02.4.2007, II ZR 325/05, juris Tz. 13).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15
    Voraussetzung hierfür ist, dass dieses die Gesellschaft schwer schädigen kann und der Kläger durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat (BGH, Urteil vom 13.7.1998, II ZR 131/97, juris Tz. 16; BGH, Urteil vom 24.2.1992, II ZR 79/91, juris Tz. 12, zur GmbH).
  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 298/05

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Verlangen der Hausbank bei Insolvenzreife

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15
    Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis Ende der Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar ist, wobei alle Umstände des Einzelfalles gegeneinander abzuwägen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2006, II ZR 298/05, juris Tz. 2).
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - 23 U 2314/15
    Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Vorstandes kann schließlich auch in der Verletzung der Pflichten gegenüber anderen Organen, insbesondere die mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, liegen (BGH, Urteil vom 26.3.1956, II ZR 57/55, juris Tz. 23).
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