Rechtsprechung
OLG München, 28.05.2014 - 34 Wx 226/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulässige (unbeschränkte) Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers über die Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung des Zwangsversteigerungsermerks im Grundbuch
- rechtsportal.de
Eintragung des Zwangsversteigerungsermerks im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempten, 24.04.2014 - Krugzell Bl. 8774-8/9
- OLG München, 28.05.2014 - 34 Wx 226/14
Papierfundstellen
- Rpfleger 2014, 668
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 106/96
Zulässigkeit der Durchgriffserinnerung gegen die Eintragung des …
Auszug aus OLG München, 28.05.2014 - 34 Wx 226/14
Die Erwiderung vom 26.4.2014, in dem sich die Beteiligte zu 1 auf die Entscheidung vom 24.4.2014 (auch zu b) bezog und weiter die Löschung des Vermerks begehrt, ist wiederum als unbeschränkte (…Demharter GBO 29. Aufl. § 38 Rn. 36 a. E.;… § 71 Rn. 39; BayObLG Rpfleger 1997, 101) Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung auszulegen.Das Grundbuchamt hat hierbei nur zu prüfen, ob das Ersuchen des Vollstreckungsgerichts - wie es hier der Fall war - formell ordnungsgemäß ist; seine Prüfungsbefugnis ist deshalb stark eingeschränkt (siehe BayObLG Rpfleger 1997, 101/102).
Für eine Löschung ohne ein derartiges Ersuchen (BayObLG Rpfleger 1997, 101/102) sind die Voraussetzungen hier nicht gegeben.