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   OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07   

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https://dejure.org/2007,32507
OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07 (https://dejure.org/2007,32507)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2007 - 19 U 2398/07 (https://dejure.org/2007,32507)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 19 U 2398/07 (https://dejure.org/2007,32507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung der Grundschuld im Rahmen einer Sicherungsabrede mit Beschränkung auf darlehensfinanzierte Kaufpreiszahlungen für Rückgriffsanspruch aus Prozessbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung einer Grundschuld für Prozessbürgschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07
    Daher fehlt es auch an der gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für entsprechende Feststellungen durch das Berufungsgericht erforderlichen Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit dieses Vorbringens (vgl. BGH NJW 2003, 3480).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07
    Vollstreckt ein Gläubiger aus einer Grundschuld, die nicht mehr in vollem Umfang valutiert, ist er aus der Sicherungsabrede verpflichtet, den nach Deckung der gesicherten restlichen Forderung verbleibenden Übererlös, den er aus der Ablösung des Grundpfandrechts oder der zwangsweisen Verwertung des Grundstücks erzielt hat, an den Sicherungsgeber auszukehren (BGH, NJW-RR 1996, 234; NJW 2003, 2673).
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

    Auszug aus OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07
    Wird eine Sicherungsabrede für vertragliche Ansprüche ausdrücklich, jedoch ohne Aufzählung der gesicherten Ansprüche im einzelnen, getroffen, so entspricht es einer interessengemäßen Auslegung in aller Regel, dass nicht nur Ansprüche auf Erfüllung im engeren Sinne gesichert werden sollen, sondern auch solche, die im Falle einer nicht vom Sicherungsnehmer verschuldeten Unwirksamkeit des Erfüllungsanspruchs typischerweise und unmittelbar mit diesem zusammenhängend entstehen (BGH NJW 1991, 1746 [1740] für Bereicherungs- und Nutzungsersatzansprüche).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07
    Wer etwas Abweichendes geltend macht, ist dafür beweispflichtig (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1989, 1323).
  • BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94

    Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers

    Auszug aus OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07
    Vollstreckt ein Gläubiger aus einer Grundschuld, die nicht mehr in vollem Umfang valutiert, ist er aus der Sicherungsabrede verpflichtet, den nach Deckung der gesicherten restlichen Forderung verbleibenden Übererlös, den er aus der Ablösung des Grundpfandrechts oder der zwangsweisen Verwertung des Grundstücks erzielt hat, an den Sicherungsgeber auszukehren (BGH, NJW-RR 1996, 234; NJW 2003, 2673).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99

    Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Übernahme einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07
    Denkbar wäre allerdings auch eine Vereinbarung gewesen, wonach die Beklagte den auf Grund der Bürgschaftsverpflichtung aufzuwendenden Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung stellte (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1717).
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