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   OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14 Kost   

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https://dejure.org/2014,37837
OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14 Kost (https://dejure.org/2014,37837)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.2014 - 34 Wx 216/14 Kost (https://dejure.org/2014,37837)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 2014 - 34 Wx 216/14 Kost (https://dejure.org/2014,37837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe des Beschwerdewerts bei verschiedenen Kostenansätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 638
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14
    Der Rechtspfleger ist für die Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (wie BayObLGZ 1974, 329).

    b) Bei der angegriffenen Entscheidung wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass der Rechtspfleger für die Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen ist, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (vgl. § 10 RPflG, § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 6 ZPO; ausführlich BayObLGZ 1974, 329; Waldner in Rohs/Wedewer KostO Stand November 2011 § 14 Rn. 16 § 31 Rn. 10; Bassenge/Roth RpflG 12. Aufl. § 4 Rn. 8; § 10 Rn. 2; a. A. Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 31 Rn. 25).

    c) Der Wertfestsetzungsbeschluss ist deshalb ohne inhaltliche Prüfung aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung über die Beschwerde des Beteiligten zu 3 an das Amtsgericht zurückzuverweisen (siehe BayObLGZ 1974, 329/336, dort auch zum weiteren Verfahren).

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14
    Würde man mit Waldner (Rpfleger 2000, 472) in derartigen Fällen, auch wenn später eine neue Kostenrechnung erstellt wird, auf den Gesamtbetrag abstellen, so wäre der Beschwerdewert schon deshalb erreicht, weil die in der Wertfestsetzung bestätigten Ansätze sich bereits auf 925 EUR belaufen.
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10

    Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14
    Immerhin finden sich zur Frage, ob hierbei Umsatzsteuer - wie zutreffend nicht (BGH FGPrax 2011, 93/94) - erhöhend zu berücksichtigen ist, unterschiedliche Stimmen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2006, 71; Hartmann Kostengesetz 40. Auflage § 19 KostO Rn. 27).
  • OLG Celle, 13.09.2005 - 4 W 167/05

    Zugrundelegung des Bruttokaufpreises bei der Bestimmung eines Geschäftswertes in

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14
    Immerhin finden sich zur Frage, ob hierbei Umsatzsteuer - wie zutreffend nicht (BGH FGPrax 2011, 93/94) - erhöhend zu berücksichtigen ist, unterschiedliche Stimmen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2006, 71; Hartmann Kostengesetz 40. Auflage § 19 KostO Rn. 27).
  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14

    Geschäftswert, Kostenansatz

    Auszug aus OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14
    Sollte sich erneut eine Wertfestsetzung nach § 31 Abs. 1 KostO für einzelne oder für sämtliche Ansätze als angemessen erweisen, so hätte der zur Vertretung des ausgeschlossenen Rechtspflegers zuständige Rechtspfleger tätig zu werden und die ergänzenden Feststellungen zum Wert des Vorkaufsrechts wie zum Photovoltaikanlagenrecht einschließlich der darauf bezogenen Vormerkung (siehe auch Beschluss des Senats vom selben Tag zu 34 Wx 217/14 Kost) zu treffen.
  • OLG München, 12.06.2015 - 34 Wx 172/15

    Beschwerde, Geschäftswertfestsetzung, Wiedereinsetzung, Ausschlussfrist,

    Der Rechtspfleger ist von der Ausübung seines Amtes bei der Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (Festhaltung BayOBLGZ 1974, 329; OLG München vom 28.11.2014, 34 Wx 216/14 Kost).

    Bei der angegriffenen Entscheidung wurde nicht berücksichtigt, dass der Rechtspfleger für die Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen ist, wenn er - wie hier - zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (vgl. § 10 RPflG, § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 6 ZPO; ausführlich BayObLGZ 1974, 329; Senat vom 28.11.2014, 34 Wx 216/14, juris m. w. N.).

    Der Senat hat an dieser vom Bayerischen Obersten Landesgericht entwickelten Rechtsprechung festgehalten (siehe etwa Beschlüsse vom 15.2.2013, 34 Wx 426/12; vom 16.4.2013, 34 Wx 464/12; vom 28.11.2014, 34 Wx 216/14 Kost).

  • OLG München, 18.03.2016 - 34 Wx 400/15

    Geschäftswert der Eintragung der Auflassung einer Eigentumswohnung

    So ist der Rechtspfleger für die Festsetzung des Geschäftswerts zwar ausgeschlossen, wenn er zuvor als Kostenbeamter den für die Kostenrechnung maßgeblichen Kostenansatz erstellt hat (vgl. § 10 RPflG, § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 6 ZPO; BayObLGZ 1974, 329; Senat vom 28.11.2014, 34 Wx 216/14, juris m. w. N.).
  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 217/14
    Sollte sich erneut eine Wertfestsetzung nach § 31 Abs. 1 KostO für die verbleibenden Ansätze als angemessen erweisen, so hätte der zur Vertretung des ausgeschlossenen Rechtspflegers zuständige Rechtspfleger tätig zu werden und die ergänzenden Feststellungen zum Photovoltaikanlagenrecht einschließlich der darauf bezogenen Vormerkung und der Rangänderungen (siehe auch Beschluss des Senats vom selben Tag zu 34 Wx 216/14 Kost) zu treffen.
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