Rechtsprechung
OLG München, 30.09.2009 - 20 U 2262/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kapitalanlage: Erlaubnispflicht wegen gewerbsmäßigen Handelns
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlaubnispflicht von Kapitaldienstleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlaubnispflicht von Kapitaldienstleistungen
- rechtsportal.de
Erlaubnispflicht von Kapitaldienstleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 11.02.2009 - 54 O 468/08
- LG Landshut, 11.02.2009 - 54 O 486/08
- OLG München, 30.09.2009 - 20 U 2262/09
- BGH, 09.11.2010 - VI ZR 303/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein …
Auszug aus OLG München, 30.09.2009 - 20 U 2262/09
An der Meinung, dass § 37 a WpHG auf die klägerischen Ansprüche Anwendung finden könnte, hält der Senat mit Rücksicht auf das Urteil des BGH vom 19.01.2006, III ZR 105/05, NJW-RR 2006, 630, nicht mehr fest. - BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04
Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten
Auszug aus OLG München, 30.09.2009 - 20 U 2262/09
Es muss sich also um einen auf gewisse Dauer angelegten Betrieb handeln, der mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, denn die handelsrechtliche Definition setzt voraus, dass der Betreiber mit Gewinnerzielungsabsicht und damit entgeltlich handelt." Dem entspricht die im Urteil vom 11.07.2006, VI ZR 339/04, DStR 2006, 1847, eher beiläufig geäußerte Meinung des BGH, wonach als nicht gewerbsmäßig - nur - die Vornahme von einzelnen oder mehreren einzelnen Bankgeschäften anzusehen wäre.