Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8269
OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19 (https://dejure.org/2020,8269)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.01.2020 - 3 U 2219/19 (https://dejure.org/2020,8269)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 3 U 2219/19 (https://dejure.org/2020,8269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1; GGV Art. 10 Abs. 1
    Berurteilung der technischen Bedingtheit von Merkmalen bei Geschmacksmustern

  • rewis.io

    Berurteilung der technischen Bedingtheit von Merkmalen bei Geschmacksmustern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Schutzumfang eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Geschmacksmusterschutz für gebräuchliches Spannseil mit Doppelspiralhaken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Die Prüfung, ob ein Modell in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Modells ermittelt und verglichen werden (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16, juris-Rn. 19 - Ballerinaschuh; BGH, Urteil vom 28.01.2016 - I ZR 40/14, jurisRn. 29 - Armbanduhr).

    Die beweisbelastete Partei hat sodann die für die positive Tatsache sprechenden Umstände zu widerlegen (BGH, Urteil vom 11.01.2018 - I ZR 187/16, juris-Rn. 80 - Ballerinaschuh).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Eine unberechtigte Verwarnung kann als Eingriff in den geschützten Gewerbetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatzansprüche auslösen (BGH, Beschluss vom 15.07.2005 - GSZ 1/04 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Das gilt auch für die Verwarnung aus einem eingetragenen Design (BGH, Urteil vom 19.01.1979 - I ZR 166/76 - Brombeerleuchte).
  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18

    Zur Haftung für Uploads durch Dritte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der konkreten Rechtsverfolgung stellen echte, vom Geschädigten darzulegende und zu beweisende Anspruchsvoraussetzungen dar (BGH, Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 89/18, juris-Rn. 26 - Filmberichterstattung).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 102/11, juris-Rn. 31 - Kinderwagen II).
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2015 - 6 O 459/13

    Schuhsohlenstreit: Puma, Adidas und der Styropor-Look

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Der Schutzumfang des Geschmacksmusters erstreckt sich nicht auf diejenigen Bestandteile, deren Gestaltung ausschließlich technisch bedingt ist; ausschließlich technisch bedingte Gestaltungsmerkmale sind im Rahmen der Verletzungsprüfung auszublenden (LG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2015 - 2-06 O 459/13, juris-Rn. 102; vgl. auch Ruhl, in Ruhl/Tolkmitt, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Art. 10 Rn. 75).
  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Der Ausschlussgrund soll einer Monopolisierung von technisch bedingten Merkmalen durch Geschmacksmusterrechte entgegenwirken (vgl. EuGH, Urteil vom 08.03.2018 - C-395/16, juris-Rn. 30 - DOCERAM/CeramTec).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Die Übereinstimmung zwischen Klagegeschmacksmuster und angegriffener Ausführungsform allein in ausschließlich technisch bedingten Merkmalen kann daher den Vorwurf der Geschmacksmusterverletzung nicht begründen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2018 - 6 U 206/16, juris-Rn. 70 - Penisextensionsvorrichtung).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Die Prüfung, ob ein Modell in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Modells ermittelt und verglichen werden (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16, juris-Rn. 19 - Ballerinaschuh; BGH, Urteil vom 28.01.2016 - I ZR 40/14, jurisRn. 29 - Armbanduhr).
  • BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 90/17

    Zurückweisung des Verteidigungsmittels durch den Tatrichter in offenkundig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19
    Damit handelt es sich bei diesem Vorbringen der Beklagten um ein von § 531 Abs. 2 ZPO erfasstes neues Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - VIII ZR 90/17, juris-Rn. 19).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 164/17

    Prüfung der Verletzung eines Klagemusters durch wettbewerbswidrige Nachahmung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht