Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- webshoprecht.de
Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Rücktrittsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reisevertrags; Zulässigkeit einer pauschalierten Rücktrittsgebühr in Höhe von einhundert Prozent des Reisepreises im Reisevertragsrecht; Wiederholungsgefahr im Falle einer nicht ...
- reise-recht-wiki.de
100 %-ige Stornokostenpauschale
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Zu hohe Rücktrittskosten-Pauschale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 651 i Abs. 3 AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
Unwirksame Klausel eines Reiseveranstalters (Rücktritts-Entschädigung) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 31.03.1999 - 3 O 8828/98
- OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3128
- NJW 1999, k.A.
- MDR 1999, 1253
- MDR 1999, k.A.
Wird zitiert von ... (8)
- AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09
Zur Höhe der Entschädigung bei vorzeitigem Reiserücktritt
Dass sie hierfür 256, 66 EUR, also 91 % des Reisepreises (!) an Stornogebühren zahlen soll, widerspricht den Geboten von Treu und Glauben (vgl. LG Hamburg, NJW 1998, 3281; OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; BGH, NJW-RR 1990, 114-115, dort zu 80%). - LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14
Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen
Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).Der Kläger verweist auch zu Recht darauf, dass zumindest für einen Teil der Reise, bspw. im Wege der Last-Minute-Buchungen, eine anderweitige, anzurechnende Wertung möglich wäre (vgl. zur Möglichkeit Last-Minute auch OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128;… Staudinger in Staudinger, § 651i Rn. 41 und Teichmann in Jauernig § 651i Rn. 3).
- OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13
Reisevertrag über eine Kreuzfahrtreise: Formularmäßige pauschalierte …
Dieses ist bereits bei der Bemessung der Rücktrittspauschale zu berücksichtigen und nicht erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.1999 - 3 U 1559/99).
- LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08
Zur Unzulässigkeit einer Stornopauschale von 100% bei Rücktritt am Tag des …
Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128). - LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00
Erdbeben: Vorbei ist vorbei!
Hingegen ist eine allgemein geltende Stornopauschale von 100% des Reisepreises unwirksam (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128). - LG Duisburg, 28.11.2011 - 4 O 288/10
Notwendigkeit der Darlegung der Höhe vertraglich geschuldeter Rücktrittskosten …
Die ohne jedwede Differenzierung versehene, auf volle Erstattung des Reisepreises ausgerichtete Pauschale benachteiligt den Reisenden in unangemessener Weise und weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich von § 651 i BGB ab (OLG Nürnberg, RRa 1999, 239). - LG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 2 O 114/09
100% Stornokosten sind unzulässig
Die 100%-ige Pauschale ab dem 06.03.2009 bewirkt in ihrer Konsequenz, dass die Beklagte abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 651 i BGB ihren vollen Vergütungsanspruch für die Reise behält (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128). - AG Hamburg-Altona, 02.03.2000 - 316 C 806/99
Stornierung / Empfangszuständigkeit des Vermittlers / 100% Pauschale
Eine solche Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gemäß § 9 Abs. 2, Nr. 1 AGBG unwirksam (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).