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   OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99   

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https://dejure.org/1999,2768
OLG Nürnberg, 20.07.1999 - 3 U 1559/99 (https://dejure.org/1999,2768)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.07.1999 - 3 U 1559/99 (https://dejure.org/1999,2768)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 3 U 1559/99 (https://dejure.org/1999,2768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Die Stornierungsgebühren bei einem Reisevertrag dürfen nicht 100% betragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Rücktrittsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reisevertrags; Zulässigkeit einer pauschalierten Rücktrittsgebühr in Höhe von einhundert Prozent des Reisepreises im Reisevertragsrecht; Wiederholungsgefahr im Falle einer nicht ...

  • reise-recht-wiki.de

    100 %-ige Stornokostenpauschale

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zu hohe Rücktrittskosten-Pauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 651 i Abs. 3 AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Unwirksame Klausel eines Reiseveranstalters (Rücktritts-Entschädigung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 651i Abs. 3; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3128
  • NJW 1999, k.A.
  • MDR 1999, 1253
  • MDR 1999, k.A.
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Bonn, 08.02.2010 - 101 C 385/09

    Zur Höhe der Entschädigung bei vorzeitigem Reiserücktritt

    Dass sie hierfür 256, 66 EUR, also 91 % des Reisepreises (!) an Stornogebühren zahlen soll, widerspricht den Geboten von Treu und Glauben (vgl. LG Hamburg, NJW 1998, 3281; OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; BGH, NJW-RR 1990, 114-115, dort zu 80%).
  • LG Köln, 21.01.2015 - 26 O 196/14

    Unwirksame Klauseln eines Reiseveranstalters über Reiserücktrittspauschalen

    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Rostock BeckRS 2013, 20274; OLG Nürnberg NJW 1999, 3128; vgl. auch OLG Dresden BeckRS 2012, 14828).

    Der Kläger verweist auch zu Recht darauf, dass zumindest für einen Teil der Reise, bspw. im Wege der Last-Minute-Buchungen, eine anderweitige, anzurechnende Wertung möglich wäre (vgl. zur Möglichkeit Last-Minute auch OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128; Staudinger in Staudinger, § 651i Rn. 41 und Teichmann in Jauernig § 651i Rn. 3).

  • OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13

    Reisevertrag über eine Kreuzfahrtreise: Formularmäßige pauschalierte

    Dieses ist bereits bei der Bemessung der Rücktrittspauschale zu berücksichtigen und nicht erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.1999 - 3 U 1559/99).
  • LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08

    Zur Unzulässigkeit einer Stornopauschale von 100% bei Rücktritt am Tag des

    Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00

    Erdbeben: Vorbei ist vorbei!

    Hingegen ist eine allgemein geltende Stornopauschale von 100% des Reisepreises unwirksam (OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • LG Duisburg, 28.11.2011 - 4 O 288/10

    Notwendigkeit der Darlegung der Höhe vertraglich geschuldeter Rücktrittskosten

    Die ohne jedwede Differenzierung versehene, auf volle Erstattung des Reisepreises ausgerichtete Pauschale benachteiligt den Reisenden in unangemessener Weise und weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich von § 651 i BGB ab (OLG Nürnberg, RRa 1999, 239).
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - 2 O 114/09

    100% Stornokosten sind unzulässig

    Die 100%-ige Pauschale ab dem 06.03.2009 bewirkt in ihrer Konsequenz, dass die Beklagte abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 651 i BGB ihren vollen Vergütungsanspruch für die Reise behält (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
  • AG Hamburg-Altona, 02.03.2000 - 316 C 806/99

    Stornierung / Empfangszuständigkeit des Vermittlers / 100% Pauschale

    Eine solche Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gemäß § 9 Abs. 2, Nr. 1 AGBG unwirksam (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1999, 3128).
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