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   OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13   

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https://dejure.org/2013,34971
OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13 (https://dejure.org/2013,34971)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.11.2013 - 4 VA 1939/13 (https://dejure.org/2013,34971)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. November 2013 - 4 VA 1939/13 (https://dejure.org/2013,34971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung von Nachlassgegenständen durch öffentliche Versteigerung zur Herbeiführung der Erbauseinandersetzung; Rechtsmittel gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von Nachlassgegenständen durch öffentliche Versteigerung zur Herbeiführung der Erbauseinandersetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Miterben müssen mit Verwertung eines Nachlassgegenstandes im Wege des Pfandverkaufs einverstanden sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Miterben müssen mit Verwertung eines Nachlassgegenstandes im Wege des Pfandverkaufs einverstanden sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 165
  • FamRZ 2014, 796
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Der Antrag auf Teilung gemäß § 753 Abs. 1 BGB ist jedoch einer Verfügung über den Nachlassgegenstand gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 14.05.2009, ZEV 2009, 391; BGH, Beschluss vom 14.6. 2007, NJW 2007, 3124), die gemäß §§ 2032 Abs. 2, 2033 Abs. 2, 2038 Abs. 1 BGB nur durch alle Erben gemeinsam getroffen werden kann.
  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 176/08

    Ausschluss der Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Der Antrag auf Teilung gemäß § 753 Abs. 1 BGB ist jedoch einer Verfügung über den Nachlassgegenstand gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 14.05.2009, ZEV 2009, 391; BGH, Beschluss vom 14.6. 2007, NJW 2007, 3124), die gemäß §§ 2032 Abs. 2, 2033 Abs. 2, 2038 Abs. 1 BGB nur durch alle Erben gemeinsam getroffen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 3 VA 2/08

    Pfandverwertungspflicht des Gerichtsvollziehers trotz ungeklärter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Die Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Pfandverkaufs im Wege der öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 1233 ff BGB i.V.m. §§ 238, 244 Nr. 1 GVGA a.F. stellte eine Maßnahme der Gerichtsvollzieherin außerhalb der Zwangsvollstreckung dar, die nicht mit den - gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG das Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ausschließenden - zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2010, Rpfleger 2011, 93; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2008, MDR 2008, 1365).
  • OLG Hamm, 15.07.2010 - 15 VA 10/09

    Rechtsmittel gegen die Verweiger der Zustellung einer titelumschreibenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2013 - 4 VA 1939/13
    Die Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Pfandverkaufs im Wege der öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 1233 ff BGB i.V.m. §§ 238, 244 Nr. 1 GVGA a.F. stellte eine Maßnahme der Gerichtsvollzieherin außerhalb der Zwangsvollstreckung dar, die nicht mit den - gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG das Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ausschließenden - zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2010, Rpfleger 2011, 93; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2008, MDR 2008, 1365).
  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 11 UF 142/15

    Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners

    Wie diese Verschränkung der Lebensstellungen in ein angemessenes Maß des Unterhalts umzusetzen ist, wird in Rechtsprechung und Lehre unterschiedlich beantwortet (zusammenfassend Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2014, 850 -juris-Rz. 18 ff.-), und ist in seinen Einzelheiten der tatrichterlichen Beurteilung vorbehalten ( Bundesgerichtshof , FamRZ 2014, 796 juris-Rz. 34).

    Nach einer vom Oberlandesgericht Oldenburg (FamRZ 2013, 891, -juris-Rz. 63 ff.) begründeten und vom Bundesgerichtshof (FamRZ 2014, 796, -juris-Rz. 32 ff.-) gebilligten Rechtsprechung soll das ausländische Einkommen zunächst in ausländischer Währung um Steuern usw. bereinigt und dann entsprechend den Preisniveauindizes nach Eurostat berücksichtigt werden.

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