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   OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11   

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https://dejure.org/2012,21098
OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11 (https://dejure.org/2012,21098)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.07.2012 - 4 U 2315/11 (https://dejure.org/2012,21098)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 4 U 2315/11 (https://dejure.org/2012,21098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruch des Beschuldigten als Gesellschafter einer GbR auf den entgangenen Gewinn der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des entgangenen Gewinns einer BGB-Gesellschaft im Rahmen der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252
    Geltendmachung des entgangenen Gewinns einer BGB -Gesellschaft im Rahmen der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, GbR, Gesellschafter, Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Entschädigung für rechtmäßige Strafverfolgungsmaßnahmen in Bezug auf Gewinneinbußen außerhalb des eigenen Vermögens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.1978 - VI ZR 201/77

    Entschädigungsanspruch wegen Entzug einer Fahrerlaubnis - Richtigkeit einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11
    Denn der Gesellschafter wird grundsätzlich nicht unmittelbar wirtschaftlich berührt, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich einen Schaden erleidet (BGH VersR 1979, 179).

    Bei diesen Fällen ging es durchweg um Sachverhalte, bei denen das die Entschädigung auslösende Ereignis den Alleingesellschafter selbst traf (z. B. Verhaftung - BGH VersR 1989, 94; Beschlagnahme des Führerscheins - BGH VersR 1979, 179), bei dem sich dann aber die wirtschaftlichen Folgen dieses Ereignisses primär im Vermögen der Gesellschaft auswirkten.

  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 143/87

    Entschädigung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11
    Der Bundesgerichtshof hat in besonders gelagerten Fällen dem wirtschaftlichen Alleininhaber einer geschädigten Kapitalgesellschaft einen unmittelbaren Ersatzanspruch gegen den Ersatzpflichtigen zugebilligt, weil sich die Einbuße am Gesellschaftsvermögen zugleich im Wert seiner Gesellschaftsbeteiligung niederschlage und damit letztlich auch im Vermögen des geschädigten Gesellschafters selbst (BGH VersR 1989, 94 - 95 unter Hinweis auf die Rechtsprechung).

    Bei diesen Fällen ging es durchweg um Sachverhalte, bei denen das die Entschädigung auslösende Ereignis den Alleingesellschafter selbst traf (z. B. Verhaftung - BGH VersR 1989, 94; Beschlagnahme des Führerscheins - BGH VersR 1979, 179), bei dem sich dann aber die wirtschaftlichen Folgen dieses Ereignisses primär im Vermögen der Gesellschaft auswirkten.

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11
    Gemäß § 7 StrEG kann der Entschädigungsberechtigte nur Ersatz desjenigen Schadens verlangen, der infolge der Strafverfolgungsmaßnahmen unmittelbar in seinem Vermögen eingetreten ist (BGHZ 106, 313, OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 61-64; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.01.2005, 12 U 334/04).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11
    Der Kläger kann gestützt auf § 7 StrEG einen Schaden der Gesellschaft auch nicht im Wege der Schadensliquidation im Drittinteresse (BGH NJW 1996, 2734) geltend machen.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11
    Antragsteller und damit Begünstigter des Beschlusses des Amtsgerichts A. vom 08.05.2009 war der jetzige Kläger, nicht die BGB-Gesellschaft ... bestehend aus dem Kläger und B. Mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Zuerkennung der Parteifähigkeit im Zivilprozess durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 146, 341 - 361) ist die BGB-Gesellschaft als Trägerin von Rechten und Pflichten anerkannt.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 12 U 334/04

    Strafverfolgungsentschädigung: Fehlende Grundlage des Betragsverfahrens mangels

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 4 U 2315/11
    Gemäß § 7 StrEG kann der Entschädigungsberechtigte nur Ersatz desjenigen Schadens verlangen, der infolge der Strafverfolgungsmaßnahmen unmittelbar in seinem Vermögen eingetreten ist (BGHZ 106, 313, OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 61-64; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.01.2005, 12 U 334/04).
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