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   OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07   

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https://dejure.org/2007,6397
OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07 (https://dejure.org/2007,6397)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.08.2007 - 2 U 885/07 (https://dejure.org/2007,6397)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. August 2007 - 2 U 885/07 (https://dejure.org/2007,6397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungsansprüche aus einem Werkvertrag über eine Fassadenrenovierung; Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen; Erbringung von Nachbesserungsarbeiten aus Kulanz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beweissicherungsverfahren falscher Antragsgegner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigungsarbeiten aus Kulanz: Kein Anerkenntnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - Neuen Trick bei Ausführungsmängeln kennen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachbesserung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nachbesserung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" - Verjährung wird nicht unterbrochen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigungsarbeiten aus Kulanz stellen keine Anerkenntnis dar! (IBR 2008, 384)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hemmung der Verjährung bei falschem Antragsgegner? (IBR 2008, 1271)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Cham, 09.07.2007 - 9 H 6/05

    Kosten des Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Diese haben in dem selbstständigen Beweisverfahren (Amtsgericht Cham, Az. 9 H 6/05) selber ausdrücklich vorgetragen, Ausbesserungsarbeiten an der Fassade im Jahr 1999 seien ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorgenommen worden (Schriftsatz vom 19.9.2005, S. 3).

    a) Die Beklagte ist nach der klaren Fassung des Antrags vom 19.9.2005 nicht Partei des selbstständigen Beweisverfahrens vor dem Amtsgericht Cham -Zweigstelle Waldmünchen - (Az. 9 H 6/05), geworden.

    b) Auch die Hinweise der Kläger in dem Schriftsatz vom 21.8.2007 auf einen Beschluss des Amtsgerichts Cham - Zweigstelle Waldmünchen - vom 9.7.2007 (Az. 9 H 6/05) zeigen keine rechtlichen Erwägungen auf, die eine andere Betrachtung rechtfertigen.

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Hat jedoch eine Partei trotz anfänglicher Zweifel ihren ursprünglichen Standpunkt aufgegeben, so sind deren spätere Erfüllungshandlungen regelmäßig nicht als Anerkenntnis aufzufassen (vgl. BGHZ 66, 250, 257).
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Zumindest muss er mit dem Eintritt der Verjährung ernsthaft rechnen (ständige Rechtsprechung, BGHZ 83, 382 ff.; VersR 1979, 646, 647 WM 1974, 929).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 136/92

    Hemmung der Verjährung; Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Ein Anerkenntnis nach § 208 BGB a.F. kann vielmehr auch dann vorliegen, wenn aus dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber klar und unzweideutig erkennbar wird, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist und der Gläubiger darauf vertrauen soll, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist alsbald auf die Verjährung berufen (BGH NJW-RR 1994, 373 f.; BGH BauR 1988, 465 f.).
  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 248/98

    Nichtausführung eines Teils der vereinbarten Leistung beim Pauschalpreisvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Ein deklaratorisches Anerkenntnis setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die Parteien das Schuldverhältnis durch diese Erklärung ganz oder teilweise einem Streit entziehen und sich in bestimmten, konkreten Fragen einigen wollten (BGH NJW 1999, 2661; BGH NJW 1995, 961).
  • BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73

    Anforderungen an den Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Rechtswirkungen des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Zumindest muss er mit dem Eintritt der Verjährung ernsthaft rechnen (ständige Rechtsprechung, BGHZ 83, 382 ff.; VersR 1979, 646, 647 WM 1974, 929).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Ein Anerkenntnis nach § 208 BGB a.F. kann vielmehr auch dann vorliegen, wenn aus dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber klar und unzweideutig erkennbar wird, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist und der Gläubiger darauf vertrauen soll, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist alsbald auf die Verjährung berufen (BGH NJW-RR 1994, 373 f.; BGH BauR 1988, 465 f.).
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94

    Zulässigkeit eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich eines wegen Anfechtung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Ein deklaratorisches Anerkenntnis setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die Parteien das Schuldverhältnis durch diese Erklärung ganz oder teilweise einem Streit entziehen und sich in bestimmten, konkreten Fragen einigen wollten (BGH NJW 1999, 2661; BGH NJW 1995, 961).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77

    Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Zumindest muss er mit dem Eintritt der Verjährung ernsthaft rechnen (ständige Rechtsprechung, BGHZ 83, 382 ff.; VersR 1979, 646, 647 WM 1974, 929).
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 73/71

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen geschäftsunfähigen Rechtsanwalt bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.08.2007 - 2 U 885/07
    Auch nach Ablauf einer Verjährungsfrist kann der Schuldner wirksam auf die Einrede der Verjährung (§ 122 BGB a.F.) verzichten (BGHZ 57, 204, 209).
  • LG Regensburg, 04.04.2007 - 3 O 45/07

    Mängelbeseitigungsarbeiten aus Kulanz: Kein Anerkenntnis!

  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 10 U 294/09

    Werklohnforderungklage und Haftung eines Generalunternehmers: Fälligkeit eines

    d) Die Insolvenzschuldnerin hat ihre Mängelbeseitigungspflicht auch nicht - etwa im Wege eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - anerkannt, indem sie versucht hat, die Mängel zu beseitigen (s. zum verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis durch Mängelbeseitigung z.B. OLG Nürnberg, 27.8.07, 2 U 885/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.8.08, 16 U 200/07; OLG München, Urteil vom 29.1.08, 13 U 4811/07, jew. juris; BGH NJW 1988, 254 zum Kauf).
  • LG Regensburg, 08.11.2007 - 2 T 511/07

    Kosten des Beweisverfahrens

    Die Kammer verweist insoweit in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Nürnberg vom 27.8.07 (2 U 885/07) auf Seite 11 ff. und schließt sich der dort vertretenen Auffassung uneingeschränkt an.
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