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OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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1. Eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG liegt in der Regel vor, wenn sich aus bestimmten Tatsachen ergibt, dass die Verpachtung bereits unternommenen oder von den zuständigen staatlichen Stellen beabsichtigten konkreten Maßnahmen zur ...
- rechtsportal.de
Beanstandung eines vor der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks abgeschlossenen Landpachtvertrages
Verfahrensgang
- AG Stendal, 30.07.2021 - 4 Lw 19/20
- OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21
- OLG Naumburg, 04.10.2022 - 2 Ww 6/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15
Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21
Solche Verpachtungen sind agrarstrukturell unerwünscht, weil sie die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts vereiteln oder erschweren (vgl. BGH, Beschluss v. 29.04.2016, BLw 2/15, RdL 2017, 50 , in juris Rz. 12-15).c) Der Senat verkennt nicht, dass der Landpachtvertrag vom 20.02.2020, anders als in dem vom Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofes am 29.04.2016 entschiedenen Fall (vgl. BGH, Beschluss in BLw 2/15, RdL 2017, 50 ), nicht nur für das Siedlungsunternehmen und für den von diesem benannten aufstockungsbedürftigen Landwirt (künftig: Begünstigter) Bedeutung erlangt.
- BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs
Auszug aus OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21
Der Effekt dieser hier einvernehmlich zwischen Veräußerer, Pächter und Käufer erzeugten Wirkungen des Landpachtvertrages ist derselbe, wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts, eines bedeutsamen Lenkungsmittels zur Verbesserung der Agrarstruktur, mit dessen Hilfe letztlich landwirtschaftliche Nutzflächen in die Hände aufstockungsbedürftiger oder ansiedlungswilliger Landwirte gelangen soll (vgl. BGH, Beschluss v. 09.05.1985, BLw 9/84, BGHZ 94, 299 ), wird unterlaufen. - BGH, 03.06.1976 - V BLw 17/75
Ungesunde Verteilung der Bodennutzung - Verpachtung von landwirtschaftlicher …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21
Das gesetzliche Instrument der Beanstandung solcher Pachtverträge dient der Abwehr im agrarstrukturellen Interesse unerwünschter Verpachtungen (vgl. BGH, Beschluss v. 03.06.1976, V BLw 17/75, AgrarR 1976, 317 zur Vorgängerregelung).