Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41888
OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21 (https://dejure.org/2022,41888)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.09.2022 - 2 Ww 6/21 (https://dejure.org/2022,41888)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. September 2022 - 2 Ww 6/21 (https://dejure.org/2022,41888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,41888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG liegt in der Regel vor, wenn sich aus bestimmten Tatsachen ergibt, dass die Verpachtung bereits unternommenen oder von den zuständigen staatlichen Stellen beabsichtigten konkreten Maßnahmen zur ...

  • rechtsportal.de

    Beanstandung eines vor der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks abgeschlossenen Landpachtvertrages

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21
    Solche Verpachtungen sind agrarstrukturell unerwünscht, weil sie die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts vereiteln oder erschweren (vgl. BGH, Beschluss v. 29.04.2016, BLw 2/15, RdL 2017, 50 , in juris Rz. 12-15).

    c) Der Senat verkennt nicht, dass der Landpachtvertrag vom 20.02.2020, anders als in dem vom Senat für Landwirtschaftssachen des Bundesgerichtshofes am 29.04.2016 entschiedenen Fall (vgl. BGH, Beschluss in BLw 2/15, RdL 2017, 50 ), nicht nur für das Siedlungsunternehmen und für den von diesem benannten aufstockungsbedürftigen Landwirt (künftig: Begünstigter) Bedeutung erlangt.

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21
    Der Effekt dieser hier einvernehmlich zwischen Veräußerer, Pächter und Käufer erzeugten Wirkungen des Landpachtvertrages ist derselbe, wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts, eines bedeutsamen Lenkungsmittels zur Verbesserung der Agrarstruktur, mit dessen Hilfe letztlich landwirtschaftliche Nutzflächen in die Hände aufstockungsbedürftiger oder ansiedlungswilliger Landwirte gelangen soll (vgl. BGH, Beschluss v. 09.05.1985, BLw 9/84, BGHZ 94, 299 ), wird unterlaufen.
  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 17/75

    Ungesunde Verteilung der Bodennutzung - Verpachtung von landwirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21
    Das gesetzliche Instrument der Beanstandung solcher Pachtverträge dient der Abwehr im agrarstrukturellen Interesse unerwünschter Verpachtungen (vgl. BGH, Beschluss v. 03.06.1976, V BLw 17/75, AgrarR 1976, 317 zur Vorgängerregelung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht