Rechtsprechung
OLG Naumburg, 15.02.2016 - 12 W 81/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 802d ZPO, § 9 Anlage Nr 261 GvKostG
Erteilung der Vermögensauskunft: Verzicht des Gläubigers auf Übersendung des Vermögensverzeichnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht des Gläubigers auf die Übersendung des bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses mit dem beschränkten Antrag auf Erteilung der Vermögensauskunft; Absehen des Gerichtsvollziehers von einer kostenpflichtigen Übersendung des Vermögensverzeichnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebühren des Gerichtsvollziehers für die Übersendung eines bereits vorhandenen Vermögensverzeichnisses
- rechtsportal.de
ZPO § 802d ; GVKostG-KV Nr. 261
Gebühren des Gerichtsvollziehers für die Übersendung eines bereits vorhandenen Vermögensverzeichnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weißenfels, 08.01.2015 - 13 M 1641/14
- LG Halle, 23.02.2015 - 1 T 31/15
- OLG Naumburg, 15.02.2016 - 12 W 81/15
Papierfundstellen
- NJ 2016, 510
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.02.2015 - 25 W 277/14
Zulässigkeit der Beschwerde des Gerichtsvollziehers gegen eine den Kostenansatz …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2016 - 12 W 81/15
Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf den hierzu veröffentlichten Streitstand verwiesen werden (z. B. OLG Hamm Beschluss vom 10. Februar 2015 - Gesch. Nr.: 25 W 277/14 - zitiert nach JURIS). - AG Weißenfels, 08.01.2015 - 13 M 1641/14
Gerichtsvollziehertätigkeit: Bedingter Auftrag zur Übersendung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2016 - 12 W 81/15
Der Beschluss des Amtsgerichts Weißenfels vom 8. Januar 2015 (Gesch.Nr.: 13 M 1641/14) wird abgeändert.