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   OLG Naumburg, 22.03.2018 - 2 Ws (Reh) 32/17   

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https://dejure.org/2018,9588
OLG Naumburg, 22.03.2018 - 2 Ws (Reh) 32/17 (https://dejure.org/2018,9588)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.03.2018 - 2 Ws (Reh) 32/17 (https://dejure.org/2018,9588)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. März 2018 - 2 Ws (Reh) 32/17 (https://dejure.org/2018,9588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG
    Rehabilitierung wegen der Unterbringung eines Kindes in einem Spezialheim der Jugendhilfe der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 2 Reha 11/21

    Gesetzliche Vermutung des § 10 Abs. 3 S. 1 StrRehaG bei Einweisung in

    Die auf der Grundlage dieser Erkenntnisse vom Gesetzgeber geschaffene Vermutung des § 10 Abs. 3 S. 1 StrRehaG n. F. ist auf der Grundlage dieser Erkenntnisse nur dann widerlegt, wenn die Eingewiesenen zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen waren oder sich gemeingefährlich verhalten hatten (KG, Beschluss vom 09. August 2021, 7 Ws 31-32/21 REHA, Rz. 23; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17; Rz. 6 ff. m. w. N.; Juris).

    In der Gesetzesbegründung zur Neufassung des § 10 Abs. 3 S. 1 StrRehaG (BT-Drucks. 19/14427, S. 19) ist hierzu ausgeführt: "Von der Regelwirkung der neu zu schaffenden Vorschrift kann in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (etwa Beschluss vom 22. März 2018, Az. 2 Ws (Reh) 32/17) wegen der systematischen menschenrechtsverletzenden Mängel des Spezialheimsystems nur ausnahmsweise und nur unter engen Voraussetzungen abgewichen werden, etwa wenn der Betroffene gemeingefährlich war oder sich massiv strafbar gemacht hatte und dies Anlass der Einweisung war oder wenn bezüglich einer Einrichtung aufgrund der festgestellten Umstände der Unterbringung nachgewiesen ist, dass in dieser Einrichtung die Zerstörung der Persönlichkeit und Missachtung der Individualität der Zöglinge nicht bezweckt waren und keine menschenrechtsverletzenden Zustände herrschten.

  • BVerfG, 31.07.2023 - 2 BvR 1014/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung wegen

    Teilweise würden atypische Umstände, wie etwa erhebliche oder gemeingefährliche Straftaten oder fremdgefährdendes Verhalten des Betroffenen verlangt (vgl. Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 22. März 2018 - 2 Ws (Reh) 32/17 -, juris, Rn. 6; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020 - Ws Reha 6/17 -, juris, Rn. 34; Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 2 Reha 11/21 -, juris, Rn. 49).
  • KG, 05.08.2021 - 7 Ws 22/21

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Gesetzliche Vermutung einer Zwecksetzung der

    (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Diese Auffälligkeiten erlaubten es jedoch nicht, die Betroffene in Spezialheimen einem Umfeld auszusetzen, in der es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • KG, 09.08.2021 - 7 Ws 31/21

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Sachfremder Zweck bei Einweisung in ein

    Denn die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn die Eingewiesenen nicht zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen sind oder sich gemeingefährlich verhalten haben (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Diese Auffälligkeiten erlaubten es jedoch nicht, den Betroffenen in Spezialheimen einem Umfeld auszusetzen, in der es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • KG, 20.01.2023 - 7 Ws 5/22

    Rehabilitierung wegen Unterbringung in DDR-Spezialheim: Vermutung einer

    (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Diese vorgenannten Auffälligkeiten und die nicht als massive Kriminalität bewertbaren Straffälligkeiten erlaubten es daher nicht, den Betroffenen in einem Jugendwerkhof einem Umfeld auszusetzen, in der es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • KG, 02.09.2021 - 7 Ws 17/19

    Rehabilitierung eines in ein Durchgangsheim eingewiesenen Kindes in DDR;

    (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter JURIS RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Weder die dem bei der Heimeinweisung 13 Jahre alten Betroffenen zur Last gelegten, von ihm in Abrede gestellten und durch keine weiteren Dokumente belegten "kleinen Diebstahlshandlungen" noch in der Schule auftretende Disziplinschwierigkeiten hätten es erlaubt, den Betroffenen in einem Spezialheim einem Umfeld auszusetzen, in der es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter JURIS RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • KG, 07.10.2021 - 7 Ws 52/21

    Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Anordnung der Unterbringung in einem

    (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Diese Auffälligkeiten erlaubten es jedoch nicht, den Betroffenen in einem Spezialkinderheim und in einem Jugendwerkhof einem Umfeld auszusetzen, in dem es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • KG, 08.09.2021 - 7 Ws 6/21

    Beweislast bei Antrag auf Rehabilitierung wegen Durchgangsheimsunterbringung

    (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Diese Auffälligkeiten erlaubten es jedoch nicht, die Betroffene in Spezialheimen einem Umfeld auszusetzen, in der es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • KG, 16.08.2021 - 7 Ws 63/21

    Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Anordnung der Unterbringung in einem

    (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Diese damals als einweisungsrelevant bewerteten Auffälligkeiten erlaubten es jedoch unter den heutigen Erkenntnissen zu den Spezialheimen nicht, den Betroffenen in dem Jugendwerkhof einem Umfeld auszusetzen, in der es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • KG, 21.04.2022 - 7 Ws 56/21
    Denn die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn die Eingewiesenen nicht zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen sind oder sich gemeingefährlich verhalten haben (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter Juris RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

    Diese Auffälligkeiten erlaubten es jedoch nicht, die Betroffene in einem Jugendwerkhof einem Umfeld auszusetzen, in dem es zu schwerwiegenden, teilweise systematisch betriebenen Zersetzungsmaßnahmen mit dem Ziel der Zerstörung der Persönlichkeit der Eingewiesenen kommen konnte (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2018, 2 Ws (Reh) 32/17, unter JURIS RN 6 ff., mit weiteren Nachw.).

  • LG Frankfurt/Oder, 18.04.2023 - 41 BRH 13/22
  • LG Berlin, 21.03.2023 - (551 Rh) 152 Js 110/21

    Rehabilitierung für Heimeinweisung in der DDR

  • KG, 15.09.2021 - 7 Ws 66/21

    Anspruch auf Rehabilitierung wegen einer Unterbringung in einem

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