Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.11.2020 - 12 W 123/20 (PS)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48933
OLG Oldenburg, 02.11.2020 - 12 W 123/20 (PS) (https://dejure.org/2020,48933)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.11.2020 - 12 W 123/20 (PS) (https://dejure.org/2020,48933)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. November 2020 - 12 W 123/20 (PS) (https://dejure.org/2020,48933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,48933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de

    Eheschließung nach libanesischem Eherecht; Zuständigkeit des Standesbeamten; Heilung fehlerhafter Ehen; Anerkennung eines Ehevertrages durch ein ausländisches Gericht; Eheschließung durch Stellvertretung in Form der sogenannten »Handschuh-Ehe«.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58

    italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2020 - 12 W 123/20
    Hierbei kommt es - je nach den vor Ort geltenden Formvorschriften - auch in Betracht, daß sich einer der Eheleute im Rahmen der sog. "Handschuh-Ehe« bei der Eheschließung selbst durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt (vgl. BGHZ 29, 137, 143 f; BayObLGZ 2000, 335; Andrae, Internationales Familienrecht 4. Aufl. Rdn. 147; Mankowski in Staudinger, EGBGB [2010] Art. 13 Rdn. 478, 482).
  • BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00

    Eheschließung im Iran in Abwesenheit der Brautleute

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2020 - 12 W 123/20
    Hierbei kommt es - je nach den vor Ort geltenden Formvorschriften - auch in Betracht, daß sich einer der Eheleute im Rahmen der sog. "Handschuh-Ehe« bei der Eheschließung selbst durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt (vgl. BGHZ 29, 137, 143 f; BayObLGZ 2000, 335; Andrae, Internationales Familienrecht 4. Aufl. Rdn. 147; Mankowski in Staudinger, EGBGB [2010] Art. 13 Rdn. 478, 482).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.1991 - 6 WF 157/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.11.2020 - 12 W 123/20
    Entscheidend für eine wirksame Eheschließung nach islamischem Recht bleibt jedenfalls der vor zwei männlichen Zeugen geschlossene Ehevertrag (vgl. Art. 34, Art. 35 des Osmanischen Familiengesetzes; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 1078, 1079; Chaussade-Klein, aaO S. 15; Rohe, StAZ 2006, 93, 94 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht