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   OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18   

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https://dejure.org/2019,6480
OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18 (https://dejure.org/2019,6480)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.01.2019 - 1 Ss 217/18 (https://dejure.org/2019,6480)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 1 Ss 217/18 (https://dejure.org/2019,6480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGb § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
    Schuhe als gefährliches Werkzeug bei Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefährliche Körperverletzung durch wuchtigen Tritt gegen das Kniegelenk

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gefährliche Körperverletzung durch wuchtigen Tritt gegen das Kniegelenk

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Tritt mit festem Turnschuh kann den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung verwirklichen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18
    Durch Gewalteinwirkungen jeglicher Art, vor allem aber durch einen gezielten Tritt gegen das Knie, können erhebliche Verletzungen entstehen, die zu dauerhaften Einschränkungen oder Beschädigungen des Gelenks und damit der Gehfähigkeit des Opfers führen können (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.03.2015, 4 StR 538/14, juris).
  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 527/02

    Abgrenzung der Mittäterschaft vom Mittäterexzess (Zurechnung; gemeinsamer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18
    Eine gefährliche Körperverletzung kann aber auch dann vorliegen, wenn gegen einen anderen Körperteil getreten wird, sofern dadurch aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls die Gefahr folgenschwerer Verletzungen eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2003, 4 StR 527/02, juris), so etwa bei einem Tritt in die Rippen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1988, 2 Ss 329/88; NJW 1989, 920, juris).
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18
    Eine erschöpfende Darstellung ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21.9.2005, 5 StR 263/05, juris).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18
    Es handelt sich bei den beiden Opfern um individuelle Rechtsgutträger, so dass bereits aufgrund der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit nicht naheliegt (vgl. BGH, Urteil vom 13.9.1995, 3 StR 221/95, juris, Rd. 4).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1988 - 2 Ss 329/88
    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18
    Eine gefährliche Körperverletzung kann aber auch dann vorliegen, wenn gegen einen anderen Körperteil getreten wird, sofern dadurch aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls die Gefahr folgenschwerer Verletzungen eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2003, 4 StR 527/02, juris), so etwa bei einem Tritt in die Rippen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1988, 2 Ss 329/88; NJW 1989, 920, juris).
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