Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 265 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S.v. § 265 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S.v. § 265 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S. von § 265 Abs. 1 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Gericht muss es schon genau sagen
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Gericht muss es schon genau sagen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 22.05.2009 - 7 Ns 131/08
- OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3669
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
nennt ein Gesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, so muss auch darauf hingewiesen werden, welche in Betracht kommt, vgl. BGH NStZ 1983, 34. - BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96
Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
Dabei ist zu berücksichtigen, dass allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßigen eintretenden Kontrollverlust nicht zwingend die Annahme rechtfertigt , die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (vgl. BGH NStZ 1996, 334). - BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89
Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
Im Hinblick auf den Rechtsfolgenausspruch ist von Gewicht, ob die Einsicht oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bereits zum Zeitpunkt des Sichberauschens im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, so dass eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4).
- OLG Oldenburg, 24.08.2011 - 1 Ss 136/11
Umfang der rechtlichen Hinweispflicht bei möglicher abweichender Ahndung der Tat …
Zieht das Gericht eine Verurteilung wegen Vollrausches in Betracht, dann ist deshalb die Angabe erforderlich, ob diese wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit erfolgen könnte (vgl. Senatsentscheidung v. 20.10.2009, 1 Ss 143/09, NJW 2009, 3669; OLG Köln, Beschluss v. 18.09.1998, Ss 328/98, NStZ-RR 1998, 370; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28.04.2008, 2 Ss 106/08, StV 2008, 626).Darüber hinaus dürfte angesichts der - insoweit allerdings widersprüchlichen (vgl. UA S. 9, vorl. Absatz a.E. einerseits, letzter Absatz a.E andererseits) - Ausführungen des Amtsgerichts zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten auch eine Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 21 StGB angezeigt sein (vgl. Senatsentscheidung v. 20.10.2009, 1 Ss 143/09, NJW 2009, 3669).