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OLG Oldenburg, 21.08.1991 - 2 U 209/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70
Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.1991 - 2 U 209/89
Der materiellrechtlich nicht berechtigte Gläubiger kann um seine Rechtsstellung hinsichtlich des auch zu seinen Gunsten hinterlegten Geldbetrages ohne Rechtsgrund auf Kosten der übrigen Gläubiger bereichert und somit nach § 812 BGB verpflichtet sein, sie durch Freigabeerklärung aufzugeben (vgl. BGH NJW 1972, 1045) .