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   OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22   

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https://dejure.org/2023,44708
OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22 (https://dejure.org/2023,44708)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.03.2023 - 2 U 178/22 (https://dejure.org/2023,44708)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. März 2023 - 2 U 178/22 (https://dejure.org/2023,44708)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Irrungen und Wirrungen der Bauabzugssteuer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irrungen und Wirrungen der Bauabzugssteuer (IBR 2024, 225)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 256/14

    Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    Denn eine Partei hat im Zusammenhang mit § 138 Abs. 4 ZPO die Pflicht, die ihr möglichen Informationen von Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BGH NJW-RR 2016, 1251 Rn. 20?ff).

    Weil es sich um Vorgänge im Bereich der Bauherrin handelte, die wiederum unter Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung der Beklagten tätig geworden ist, oblag der Beklagten eine Erkundigungspflicht (vgl. BGH NJW-RR 2016, 1251 Rn. 20?ff).

  • BGH, 12.05.2005 - VII ZR 97/04

    Voraussetzungen der Befreiung von der Abzugspflicht bei Abtretung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    (1) Mit der in § 48 Abs. 1 EStG geregelten Abzugsverpflichtung tritt neben die zivilrechtliche Verpflichtung zur Werklohnzahlung des Leistungsempfängers (= Auftraggebers) gegenüber dem Leistenden (= Auftragnehmer) seine öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtung und Haftung gegenüber dem Finanzamt des Leistenden (= Auftragnehmers), die sich der Höhe nach auf den Betrag der Bauabzugsteuer erstreckt (vgl. BGH NZBau 2005, 458, 459).

    Denn die Erfüllungswirkung auch dann ein, wenn die steuerrechtliche Lage zum Zeitpunkt der Zahlung an das Finanzamt nicht geklärt ist (vgl. BGH NZBau 2005, 458, 459).

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    Das hat zur Konsequenz, dass ein Bestreiten der Beklagten mit Nichtwissen, soweit es denn überhaupt zulässig wäre (dazu sogleich unten b)) ein neues Angriffs- oder Verteidigungsvorbringen ist (vgl. BGH NJW-RR 2012, 622 Rn. 21), welches im vorliegenden Fall nach § 531 Abs. 2 ZPO der Zurückweisung unterliegt, weil keiner der Zulassungstatbestände erfüllt ist.
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZR 140/12

    Vermieterpfandrecht: Pflicht des Pfandgläubigers zur Herausgabe des durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    Denn unstreitig ist auch Vorbringen, das in unzulässiger Weise mit Nichtwissen gem. § 138 Abs. 4 ZPO bestritten ist (vgl. BGH NJW 2014, 3570 Rn 15).
  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    Kommen mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht, ist zu prüfen, ob die dem Vertragspartner des Verwenders ungünstigste (kundenfeindlichste) Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt (vgl. BGH NZBau 2014, 348 Rn. 19).
  • BGH, 20.07.2017 - VII ZR 259/16

    Einheitspreis-Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verbindlichkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    (1) AGB sind entsprechend ihres objektiven Inhalts sowie typischen Sinns einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BGH NJW 2017, 2762 Rn. 19).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 2/13

    Bauvertrag: Erstattungsanspruch gegen den Bauunternehmer wegen der Zahlung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    (3) An dieser Bewertung ändert auch die von der Klägerin zur Untermauerung ihres Rechtsstandpunkts ins Feld geführte Entscheidung des BGH (Urteil vom 26.9.2013 - VII ZR 2/13 = NZBau 2013, 760) nichts.
  • BGH, 07.11.2013 - VII ZR 167/11

    Sicherung des Erwerbers im Bauträgervertrag: Wirksamkeit einer durch eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.03.2023 - 2 U 178/22
    Das heißt, die Klausel wird nicht mit dem noch zulässigen Inhalt angewandt, sondern überhaupt nicht (vgl. BGH NZBau 2014, 218 Rn. 25).
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