Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11 I 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21675
OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11 I 16/11 (https://dejure.org/2011,21675)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11 I 16/11 (https://dejure.org/2011,21675)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 2 Ausl 18/11 I 16/11 (https://dejure.org/2011,21675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 34 Abs. 1 IRG; § 16 Abs. 4 Satz 1 EuAlUebk
    Vollzug Durchführungshaft; vorläufige Auslieferungshaft

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 34 Abs 1 IRG, Art 16 Abs 4 S 1 EUAuslbk
    Auslieferungsverfahren: Vollzug von Durchführungshaft in direktem Anschluss an die vorläufige Auslieferungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 34 Abs. 1 IRG ist auch anwendbar in Fällen nicht "auf freiem Fuß befindlicher" sondern in vorläufiger Auslieferungshaft befindlicher Verfolgter; Grundsätze zur Auslegung des Begriffs "auf freiem Fuß befindlich" in § 34 Abs. 1 IRG in vereinfachten Auslieferungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 34 Abs. 1
    Auslegung des Begriffs "auf freiem Fuß befindlich" in § 34 Abs. 1 IRG in vereinfachten Auslieferungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11
    Für diese Fälle führt eine teleologische Auslegung des Merkmals "auf freiem Fuß befindlich" jedenfalls bei - wie hier - vereinfachten Auslieferungsverfahren, dazu, es auch zu bejahen, wenn der Verfolgte nach Bewilligung aber vor der Durchführung der Auslieferung wegen Ablaufs der Höchstdauer der vorläufigen Auslieferungshaft auf freien Fuß zu setzen wäre, sofern keine neue Haftanordnung erginge (OLG Frankfurt NStZ 1985, 128; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 58; BGH NJW 1986, 1444; OLG Schleswig, Beschl. v. 08.07.2003 - 1 Ausl (A) 15/03 (12/03) - zitiert nach juris; Wilkitzki in Grützner/Pötz/Kreß, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. Loseblattsamlung, Stand Februar 2011, § 34 IRG Rdz. 16).
  • BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78

    Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11
    Der Auslieferungshaftbefehl war deshalb mit Ablauf des 08.05.2011 zwingend aufzuheben (BGHSt 28, 31).
  • OLG Frankfurt, 02.11.1984 - 2 Ausl 36/84
    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11
    Für diese Fälle führt eine teleologische Auslegung des Merkmals "auf freiem Fuß befindlich" jedenfalls bei - wie hier - vereinfachten Auslieferungsverfahren, dazu, es auch zu bejahen, wenn der Verfolgte nach Bewilligung aber vor der Durchführung der Auslieferung wegen Ablaufs der Höchstdauer der vorläufigen Auslieferungshaft auf freien Fuß zu setzen wäre, sofern keine neue Haftanordnung erginge (OLG Frankfurt NStZ 1985, 128; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 58; BGH NJW 1986, 1444; OLG Schleswig, Beschl. v. 08.07.2003 - 1 Ausl (A) 15/03 (12/03) - zitiert nach juris; Wilkitzki in Grützner/Pötz/Kreß, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. Loseblattsamlung, Stand Februar 2011, § 34 IRG Rdz. 16).
  • OLG Schleswig, 08.07.2003 - 1 Ausl (A) 15/03
    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2011 - 2 Ausl 18/11
    Für diese Fälle führt eine teleologische Auslegung des Merkmals "auf freiem Fuß befindlich" jedenfalls bei - wie hier - vereinfachten Auslieferungsverfahren, dazu, es auch zu bejahen, wenn der Verfolgte nach Bewilligung aber vor der Durchführung der Auslieferung wegen Ablaufs der Höchstdauer der vorläufigen Auslieferungshaft auf freien Fuß zu setzen wäre, sofern keine neue Haftanordnung erginge (OLG Frankfurt NStZ 1985, 128; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 58; BGH NJW 1986, 1444; OLG Schleswig, Beschl. v. 08.07.2003 - 1 Ausl (A) 15/03 (12/03) - zitiert nach juris; Wilkitzki in Grützner/Pötz/Kreß, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. Loseblattsamlung, Stand Februar 2011, § 34 IRG Rdz. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht