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OLG Rostock, 30.11.2007 - 10 WF 204/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfeantrag für die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung von Prozesskostenhilfe wegen mutwilliger Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Feststellung des Ruhens der elterlichen Fürsorge; Automatisches Ruhen der elterlichen Fürsorge bei krankheitsbedingter Geschäftsunfähigkeit
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1673; ; BGB § 1675
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PKH bei Antrag auf Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigslust, 26.09.2007 - 5 F 178/07
- OLG Rostock, 30.11.2007 - 10 WF 204/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1090
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge
Anders als etwa die allein deklaratorisch wirkende Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis nach § 1673 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.11.2007 - 10 WF 204/07 - FamRZ 2008, 1090), tritt bei einer tatsächlichen Verhinderung erst mit der gerichtlichen Feststellung der Verhinderung das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 Abs. 1 BGB ein. - OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des …
Anders als etwa die allein deklaratorisch wirkende Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis nach § 1673 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 30.11.2007 - 10 WF 204/07 - FamRZ 2008, 1090), tritt bei einer tatsächlichen Verhinderung erst mit der gerichtlichen Feststellung der Verhinderung das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 Abs. 1 BGB ein.