Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 30.03.1990 - 3 U 190/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1990, 312
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17
Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit …
Der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads hingegen, das als einziges dem Geschädigten zur Verfügung stehendes Kraftfahrzeug nicht ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt wird, stellt sich nicht lediglich als individuelle Genussschmälerung dar und kann ebenso wie der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Pkw den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 932; einschränkend: OLG Saarbrücken, NZV 1990, 312; OLG Düsseldorf, NJW 2008, 1964 sogar für den Fall, dass ein Zweitfahrzeug vorhanden ist;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 51). - LG Duisburg, 14.05.2004 - 2 O 232/03
Gebot ständiger Vorsicht im Straßenverkehr; Ansprüche eines Motorradfahrers aus …
Nutzungsausfall für das Motorrad kann der Kläger nicht beanspruchen, nach seinen Angaben im Termin verfügt er zusätzlich über ein Auto und einen Motorroller, es ist nicht erkennbar, dass er auf die ständige Verfügbarkeit des Motorrades angewiesen sei, insofern ist dieses Motorrad als Freizeitgerät einzustufen, das nicht ständig verfügbar sein muss und für das es deswegen auch keine abstrakt berechnete Nutzungsentschädigung gibt (so auch die Rechtsprechung LG Heidelberg, Schaden-Praxis, 1994, 14; Schaden-Praxis 1993, 382; LG Kassel, Schaden-Praxis 1997, 364; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 312). - AG Dortmund, 26.02.1998 - 109 C 16019/97 Auch an den Nachweis des hinsichtlich der fraglichen Tage erforderlichen Nutzungswillens sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. dazu OLG Saarbrücken vom 30.03.1990 in NZV 1990, S. 312), Sanden/Danner/Kuppersbusch in Versicherungsrecht 1989, S. 573 ff.).