Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss wegen Unvollständigkeit des Angebots
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/A § 25 Nr. 1 lit. b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1
Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten - rechtsportal.de
VOB/A § 25 Nr. 1 lit. b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1
Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe des Herstellers von zu überlassenden Bürokommunikationsgeräten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss wegen bagatellhafter Unvollständigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angebot unvollständig: Zwingender Ausschluss auch bei bedeutungsloser Fabrikatsangabe! (IBR 2011, 44)
Verfahrensgang
- VK Saarland, 08.03.2010 - 1 VK 03/10
- VK Saarland, 08.03.2010 - 1 VK 03/20
- OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
Die Vergabekammer hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf verwiesen, dass in einem solchen Fall der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen der dort aufgestellten Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen; dass § 21 Nr. 1 S. 2 VOB/A nur als Sollvorschrift formuliert ist, ändert hieran nichts (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18.2.2003 - Az.: X ZB 43/02).Dass die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des Senats, von denen eine aus der Zeit vor Erlass des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2003 (X ZB 43/02) stammt, vorliegend nicht einschlägig sind, hat die Vergabekammer ebenfalls zutreffend dargelegt.
- VK Saarland, 08.03.2010 - 1 VK 03/10
1. Nach der Rechtssprechung des EuGH vom 28.01.2010 zum Merkmal der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft vom 8.3.2010 - Az: 1 VK 03/2010 - wird zurückgewiesen.die Entscheidung der Vergabekammer vom 8.3.2010 - 1 VK 03/2010 - aufzuheben,.
- BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02
Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
Allein aufgrund der Tatsache, dass die Angabe ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, wird sie als ein Umstand ausgewiesen, der für die Vergabeentscheidung relevant sein sollte (…vgl. dazu BGH aaO; BGH ZfBR 2005, 704).
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 146, 202). - OLG Celle, 02.10.2008 - 13 Verg 4/08
Ausschließbarkeit eines Angebots aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
Die Entscheidung darüber, welchen Umständen im Rahmen des Vergabeverfahrens Bedeutung zukommt, obliegt dabei im Rahmen seines Entschließungsermessens ausschließlich dem Ausschreibenden, nicht dem Bieter (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 2.10.2008 - 13 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 2/05). - OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 2/05
Angebotsausschluss wegen fehlender Aufschlüsselung von Einheitspreisen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2010 - 1 Verg 3/10
Die Entscheidung darüber, welchen Umständen im Rahmen des Vergabeverfahrens Bedeutung zukommt, obliegt dabei im Rahmen seines Entschließungsermessens ausschließlich dem Ausschreibenden, nicht dem Bieter (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 2.10.2008 - 13 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2005 - Verg 2/05).