Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 16.08.2017 - 5 U 64/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der 3-Jahres-Frist für den Ausschluss des Anspruchs auf Leistungen aus einer Lebensversicherung wegen Selbsttötung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 161
Keine Verkürzung der Drei-Jahres-Frist des § 161 VVG durch Vorverlegung des technischen Versicherungsbeginns - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der 3-Jahres-Frist für den Ausschluss des Anspruchs auf Leistungen aus einer Lebensversicherung wegen Selbsttötung
- rechtsportal.de
VVG § 161 Abs. 1
Beginn der 3-Jahres-Frist für den Ausschluss des Anspruchs auf Leistungen aus einer Lebensversicherung wegen Selbsttötung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.11.2016 - 14 O 177/16
- OLG Saarbrücken, 16.08.2017 - 5 U 64/16
Papierfundstellen
- VersR 2018, 989
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04
Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.08.2017 - 5 U 64/16
Den Versicherer treffen Hinweispflichten, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer einer Belehrung bedarf, weil er über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt - wie etwa über die Reichweite des bestehenden Versicherungsschutzes - irrige Vorstellungen hat (BGH, Urt. v. 13.04.2005 - IV ZR 86/04 - VersR 2005, 824). - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90
Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.08.2017 - 5 U 64/16
Voraussetzung einer Beratungspflicht ist in jedem Fall, dass der Versicherungsnehmer die Beratung benötigt, er also nicht in ausreichendem Maße sachkundig ist bzw. sich nicht, auch durch die erforderliche Lektüre übersichtlicher Versicherungsbedingungen, selbst informieren kann (BGH, Urt. v. 18.12.1991 - IV ZR 299/90 - VersR 1992, 217;… Armbrüster in: MünchKomm(VVG), § 6 Rn. 31). - OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 1054/94
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.08.2017 - 5 U 64/16
Dies gilt vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Wagnisses oder der Versicherungsbedingungen nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Sicherung zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist (Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208).