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   OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11-38   

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https://dejure.org/2016,12842
OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11-38 (https://dejure.org/2016,12842)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.01.2016 - 5 U 286/11-38 (https://dejure.org/2016,12842)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 5 U 286/11-38 (https://dejure.org/2016,12842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeit eines Kochs bei einer auf den Kontakt mit Feuchtigkeit und Lebensmitteln zurück zu führenden Hauterkrankung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 172; BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Keine Berufsunfähigkeit eines Kochs bei möglicher Eindämmung der Hauterkrankung durch das Tragen von Schutzhandschuhen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 172; BUZ § 1; BUZ § 2
    Berufsunfähigkeit eines Kochs bei einer auf den Kontakt mit Feuchtigkeit und Lebensmitteln zurück zu führenden Hauterkrankung

  • rechtsportal.de

    VVG § 172 ; BUZ § 1; BUZ § 2
    Berufsunfähigkeit eines Kochs bei einer auf den Kontakt mit Feuchtigkeit und Lebensmitteln zurück zu führenden Hauterkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hauterkrankung eines Kochs führt nicht immer zu seiner Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1315
  • MDR 2016, 887
  • VersR 2016, 1103
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Der Versicherungsnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 26.1.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 966).

    Mit Blick auf seine Organisationsherrschaft hat der mitarbeitende Betriebsinhaber darüber hinaus nachzuweisen, dass ihm eine zumutbare Betriebsorganisation keine gesundheitlich noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit eröffnen kann, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würde (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631).

    Setzt sich die berufliche Tätigkeit - wie hier - aus mehreren Verrichtungen zusammen, denen sowohl zeitlich als auch qualitativ unterschiedliches Gewicht zukommt, ist maßgeblich, ob der Versicherte seine Arbeit mit den sie prägenden Merkmalen noch zu mehr als 50 % wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631 zu den Einzelverrichtungen eines Selbständigen; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 83).

  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1930/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Beklagten verlangt nämlich nicht, dass der Versicherte seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr gestatten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451 zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 281).

    Allerdings ist die faktische Fortführung der Berufsausübung im Einzelfall ein starkes Indiz dafür, dass die behauptete Berufsunfähigkeit tatsächlich nicht gegeben ist (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, G Rdn. 151).

  • OLG Köln, 18.12.1986 - 5 U 82/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Beklagten verlangt nämlich nicht, dass der Versicherte seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr gestatten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451 zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 281).

    Allerdings ist die faktische Fortführung der Berufsausübung im Einzelfall ein starkes Indiz dafür, dass die behauptete Berufsunfähigkeit tatsächlich nicht gegeben ist (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, G Rdn. 151).

  • LG Saarbrücken, 16.06.2011 - 14 O 257/07
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    B. S. vom 30.1.2010 (Bl. 430 ff. d.A.) - mit am 16.6.2011 verkündetem Urteil - 14 O 257/07 - (Bl. 665 d.A.) abgewiesen, weil der Kläger den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit nicht geführt habe.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 16.6.2011 - 14 O 257/07 -.

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Ist völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, ist bei einer mehr als hälftigen Fortsetzung der früheren Berufstätigkeit eine Berufsunfähigkeit nicht bewiesen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89; Senat, Urt. v. 8.12.2010 - 5 U 8/10 -).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Letzteres kann der Fall sein, wenn die Fortführung der beruflichen Tätigkeit sich angesichts einer drohenden Verschlechterung des Gesundheitszustands als Raubbau an der Gesundheit erweist (vgl. BGH, Beschl. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - ZfSch 2012, 703).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Da es für dieses Merkmal darauf ankommt, dass eine Besserung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht absehbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1989 - Iva ZR 74/88 - VersR 1989, 903; Senat, Urt. v. 13.4.2005 - 5 U 842/01 - VersR 2006, 778; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 172 Rdn. 37, 39), kann vielmehr auch eine chronisch-intermittierend verlaufende Erkrankung wie die vorliegende, mit deren häufigem, unkalkulierbaren Auftreten gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urt. v 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777), im vorbeschriebenen Sinne dauerhaft sein.
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Da es für dieses Merkmal darauf ankommt, dass eine Besserung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht absehbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1989 - Iva ZR 74/88 - VersR 1989, 903; Senat, Urt. v. 13.4.2005 - 5 U 842/01 - VersR 2006, 778; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 172 Rdn. 37, 39), kann vielmehr auch eine chronisch-intermittierend verlaufende Erkrankung wie die vorliegende, mit deren häufigem, unkalkulierbaren Auftreten gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urt. v 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777), im vorbeschriebenen Sinne dauerhaft sein.
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob - und mit welcher Folge - dem Kläger vorgeworfen werden kann, er habe ihm von den behandelnden Ärzten empfohlene Behandlungsmaßnahmen verweigert (vgl. Senat, Urt. v. 23.7.2004 - U 683/03 - VersR 2005, 63 zur der fehlenden Obliegenheit, den Versicherungsfall Berufsunfähigkeit abzuwenden und sich einer Heilbehandlung zu unterziehen).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11
    Ist völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, ist bei einer mehr als hälftigen Fortsetzung der früheren Berufstätigkeit eine Berufsunfähigkeit nicht bewiesen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89; Senat, Urt. v. 8.12.2010 - 5 U 8/10 -).
  • OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 5 U 842/01

    Abtretung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Eintritt des

  • BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89

    Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei

  • OLG Saarbrücken, 23.02.2011 - 5 U 275/09

    Berufusunfähigkeit eines an den Augen erkrankten Zahnarztes

  • OLG Karlsruhe, 19.05.1982 - 12 U 190/81

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs einer Grundschullehrerin auf

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Dieser muss nachweisen, dass er zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet (BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - 5 U 286/11-38, VersR 2016, 1103).

    Setzt sich die berufliche Tätigkeit - wie hier - aus mehreren Verrichtungen zusammen, denen sowohl zeitlich als auch qualitativ unterschiedliches Gewicht zukommt, ist maßgeblich, ob der Versicherte seine Arbeit mit den sie prägenden Merkmalen noch zu mehr als 50 Prozent wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - 5 U 286/11-38, VersR 2016, 1103).

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15

    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der

    (3) Es kann daher offen bleiben, ob die Annahme von Berufsunfähigkeit mit Blick auf die von dem Sachverständigen erwähnte allgemeine Einschränkung der physischen Leistungsfähigkeit auch unter dem Gesichtspunkt eines Raubbaus an der Gesundheit gerechtfertigt wäre, weil jede Tätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit des Versicherungsnehmers möglich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 11.7.2012 - IV ZR 5/11 - VersR 2012, 1547; Senat, Urt. v. 20.1.2016 - 5 U 286/11 - VersR 2016, 1103; OLG Köln, VersR 2010, 104; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 354; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 45 Rdn. 39).
  • KG, 24.07.2020 - 6 U 157/18

    Auslegung spezieller BU-Bedingungen einer überbetrieblichen Pensionskasse;

    Seine Berufsunfähigkeit beruht dann nicht - wie auch nach den hier geltenden Bedingungen erforderlich - auf den gesundheitlichen Leiden des Versicherten, sondern auf seiner inneren Haltung und Entscheidung (Richter, Private Berufsunfähigkeitsversicherung, S. 79 f.; i.d.S. ebenfalls: OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2016 - 5 U 286/11 -, Rz. 68 nach juris, VersR 2016, 1103; Urteil vom 25.01.2006 - 5 U 28/05 -, Rz. 68 nach juris, RuS 2006, 293; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 46 Rn.83 ff.; Wendt in Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 2017, § 2 BUV Rn. 301 ff.; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 29 ff., 33; Neuhaus, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 4. Aufl., Kaps.
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