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   OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16   

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OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16 (https://dejure.org/2016,14785)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2016 - VAs 5/16 (https://dejure.org/2016,14785)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2016 - VAs 5/16 (https://dejure.org/2016,14785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    Dabei dürfen an die Feststellung der Therapiewilligkeit - ebenso wie an diejenige der Therapiefähigkeit - allerdings keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; KG; OLG München, jew. a.a.O.; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2014, 14 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111).

    Grundsätzlich ausreichend ist die ernsthafte Bereitschaft, die Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 205).

    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

    Solche Zweifel können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Verurteilte in besonders verantwortungsloser und leichtfertiger Weise Therapiechancen vergeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2006 - VAs 7/05 - und 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119), was beispielsweise dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte mehrfach nach einer Zurückstellung der Strafvollstreckung die Therapie erst gar nicht angetreten hat (vgl. KG, Beschluss vom 12. März 2008 - 1 VAs 3 - 5/08 - OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 14 ; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 BtMG Rn. 99), wenn er bei früheren Therapieversuchen jegliche Mitarbeit verweigert oder ständig Regelverstöße oder Straftaten begangen hat und ein Einstellungswandel nicht erkennbar ist (Weber; Kornprobst, jew. a.a.O.).

    Unter dem Gesichtspunkt fehlender Therapiefähigkeit des Verurteilten lässt sich die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - wovon die Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls ausgegangen ist - nur dann rechtfertigen, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche die Therapie von vornherein als völlig oder nahezu aussichtslos erscheinen lassen, namentlich wenn ein vernünftiger Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 122 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 1 VAs 433/12 - OLG Frankfurt, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 159; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 Rn. 141).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    Hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 35 BtmG steht der Vollstreckungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. Weber, BtMG , 4. Aufl., § 35 Rn. 140), dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11- und 25. Februar 2013 - VAs 3/13 - OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; OLG München StV 2009, 370 f.).

    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

    Solche Zweifel können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Verurteilte in besonders verantwortungsloser und leichtfertiger Weise Therapiechancen vergeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2006 - VAs 7/05 - und 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119), was beispielsweise dann in Betracht kommt, wenn der Verurteilte mehrfach nach einer Zurückstellung der Strafvollstreckung die Therapie erst gar nicht angetreten hat (vgl. KG, Beschluss vom 12. März 2008 - 1 VAs 3 - 5/08 - OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 14 ; Senatsbeschluss vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11-; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 119; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 BtMG Rn. 99), wenn er bei früheren Therapieversuchen jegliche Mitarbeit verweigert oder ständig Regelverstöße oder Straftaten begangen hat und ein Einstellungswandel nicht erkennbar ist (Weber; Kornprobst, jew. a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 28.05.2008 - 2 Ws 244/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    In diesem Zusammenhang ist - was die Generalstaatsanwaltschaft nicht verkannt hat - auch zu berücksichtigen, dass selbst mehrfache Therapieabbrüche bzw. ein wiederholtes Scheitern einer Drogentherapie noch nicht ohne Weiteres den Schluss auf einen fehlenden Therapiewillen zulassen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 116; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 216), weil der Weg aus der Sucht ein langes, von Rückschlägen begleitetes prozesshaftes Geschehen darstellt, weshalb sich ein Behandlungserfolg häufig erst nach mehreren Therapieversuchen einstellt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ).

    Maßgeblich ist in einem solchen Fall danach vielmehr, ob das Verhalten des Verurteilten über die Tatsache des Scheiterns einzelner Therapieversuche hinaus konkrete Zweifel an einem ernsten Therapiewillen begründet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG Koblenz NStZ 2009, 395; NStZ-RR 2014, 375 ; KG, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 2 VAs 33/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Anforderungen an die Therapiebereitschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    Grundsätzlich ausreichend ist die ernsthafte Bereitschaft, die Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten (vgl. OLG Karlsruhe StV 2007, 308 ; NStZ-RR 2014, 14 ; KG, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 111; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 205).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2008 - 2 VAs 16/08

    Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Aussichtslosigkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    Unter dem Gesichtspunkt fehlender Therapiefähigkeit des Verurteilten lässt sich die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - wovon die Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls ausgegangen ist - nur dann rechtfertigen, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche die Therapie von vornherein als völlig oder nahezu aussichtslos erscheinen lassen, namentlich wenn ein vernünftiger Zweifel an der fehlenden Therapieaussicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 122 ; NStZ-RR 2014, 14 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 1 VAs 433/12 - OLG Frankfurt, a.a.O.; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 159; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 Rn. 141).
  • KG, 06.08.2014 - 4 VAs 26/14

    Voraussetzungen der Annahme eines Zurückstellungshindernisses bei Vollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt sind die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - um missbräuchliche Antragstellungen auszuscheiden und die begrenzte Anzahl kostspieliger Therapieplätze ernsthaft therapiewilligen Patienten vorzubehalten - grundsätzlich auch auf den fehlenden Therapiewillen bzw. die fehlende Therapiebereitschaft eines Verurteilten gestützt werden kann (vgl. nur OLG Frankfurt StraFo 2013, 351 ; KG, Beschluss vom 6. August 2014 - 4 VAs 26/14 -, juris; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 204; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 110, 122; MüKo-StGB/Kornprobst, 2. Aufl., § 35 BtMG Rn. 94).
  • OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst das Ziel weiterer Therapiebemühungen (vgl. OLG Koblenz StV 2003, 288; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; OLG München, a.a.O.; Senatsbeschluss wie vorgenannt).
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 2 VAs 9/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    Ein Versagungsgrund kann demgemäß nur dann gegeben sein, wenn konkrete Zweifel an einem ernsthaften Therapiewillen bestehen (vgl. OLG Koblenz StV 2006, 588 ; OLG München, a.a.O.; MüKo-StGB/Kornprobst, a.a.O., § 35 Rn. 97; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 209).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16
    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt sind die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung - um missbräuchliche Antragstellungen auszuscheiden und die begrenzte Anzahl kostspieliger Therapieplätze ernsthaft therapiewilligen Patienten vorzubehalten - grundsätzlich auch auf den fehlenden Therapiewillen bzw. die fehlende Therapiebereitschaft eines Verurteilten gestützt werden kann (vgl. nur OLG Frankfurt StraFo 2013, 351 ; KG, Beschluss vom 6. August 2014 - 4 VAs 26/14 -, juris; Patzak, a.a.O., § 35 Rn. 204; Weber, a.a.O., § 35 Rn. 110, 122; MüKo-StGB/Kornprobst, 2. Aufl., § 35 BtMG Rn. 94).
  • OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Drogentherapie: Ablehnung wegen

  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12

    Strafvollstreckung: Ausübung des Ermessens bei Zurückstellung der Vollstreckung

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

  • OLG Saarbrücken, 03.06.2014 - VAs 7/14
  • BGH, 15.02.1972 - 5 AR (VS) 1/72

    Richterliche Nachprüfbarkeit eines Bescheides des Generalbundesanwalts

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