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   OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 501/04 - 143   

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https://dejure.org/2005,32373
OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 501/04 - 143 (https://dejure.org/2005,32373)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.11.2005 - 4 U 501/04 - 143 (https://dejure.org/2005,32373)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. November 2005 - 4 U 501/04 - 143 (https://dejure.org/2005,32373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit des Rücktritts von einem Bauträgervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 06.08.2003 - 7 U 36/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Bauträgervertrag;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 501/04
    Der Erwerber bedarf daher des Schutzes in Gestalt einer so genannten Freistellungserklärung der Grundpfandgläubiger, durch die sichergestellt wird, dass die entsprechenden Belastungen bei Zahlung des Kaufpreises gelöscht werden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2004, 592; Kniffka/Koeble-Koeble, aaO., 11. Teil, Rdnr. 341).

    Es fehlt jedoch die sowohl nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV als auch nach der Regelung im streitgegenständlichen Vertrag erforderliche Freistellung für den Fall des nicht vollendeten bzw. stecken gebliebenen Baus (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2004, 592; Kniffka/Koeble-Koeble, aaO., 11. Teil, Rdnr. 341).

  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 252/80

    Einzahlung eines Betrages auf ein Sperrkonto als vom Gläubiger anerkannte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 501/04
    Die Bank muss sich dabei alle Einwendungen des Bauherrn gegen den Werklohnanspruch entgegen halten lassen, insbesondere auf Grund von Baumängeln (vgl. BGH, NJW 1984, 169; Brych/Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 3. Auflage, Rdnr. 129).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 501/04
    Einer Berücksichtigung steht § 531 Abs. 2 ZPO nicht entgegen, da dieser Umstand unstreitig geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138 - 145, JURIS-Dokument KORE306052004, Rdnr. 13 ff).
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 501/04
    Denn soweit diese sich auf das Gemeinschaftseigentum beziehen, begründen diese ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB im Regelfall nur in Höhe des jeweiligen Anteils an der Eigentümergemeinschaft, welcher letztlich maßgeblich ist für die Mithaftungsquote bezüglich der Mängelbeseitigungskosten (vgl. BGH, BauR 1998, 783 (785); Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 482).
  • LG Hamburg, 24.10.2022 - 317 O 63/21

    Freistellung nicht gesichert: Bauträger-Geschäftsführer muss Zahlungen erstatten!

    Eine Pfandentlassungserklärung der Bank gegenüber dem Notar reicht als Freistellungserklärung nicht aus, weil dadurch kein Anspruch des Erwerbers gegen den Grundpfandgläubiger besteht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. November 2005 - 4 U 501/04 - 143 -, Kniffka/Koeble, Teil 10 Formen des Bauens und Vertragsarten; Baumodelle und Bauträgervertrag, Rn. 634).
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