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   OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10   

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https://dejure.org/2010,21688
OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10 (https://dejure.org/2010,21688)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.06.2010 - 2 W 90/10 (https://dejure.org/2010,21688)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 2 W 90/10 (https://dejure.org/2010,21688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Handelsregisterverfahren; Pflicht zur Anmeldung der Anschrift des Insolvenzverwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Handelsregisterverfahren; Pflicht zur Anmeldung der Anschrift des Insolvenzverwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 208
  • Rpfleger 2010, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.03.1978 - BReg. 3 Z 39/77
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10
    Die Beschwerde muss selbst dann zurückgewiesen werden, wenn das Beschwerdegericht erkennt, dass die vom Registergericht erlassene Verfügung ungerechtfertigt ist (zu der entsprechenden, vor dem 1. September 2009 geltenden Vorschrift in § 139 Abs. 2 FGG : BayObLGZ 1978, 54 ff.; BayObLG, FGPrax 2004, S. 301 ; LG Bonn, BB 2008, S. 2120; zu § 391 Abs. 2 FamFG: Heinemann, aaO.).

    In einer solchen Konstellation kann es grundsätzlich sinnvoll sein, zunächst das Beschwerdeverfahren auszusetzen und dem Registergericht vor einer Entscheidung über die Beschwerde Gelegenheit zu einer Einspruchsentscheidung zu geben (vgl. BayObLGZ 1978, 54 ff.).

  • OLG Naumburg, 08.05.2009 - 5 Wx 4/09

    Geschäftsanschrift darf Zusatz "c/o" enthalten

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10
    Die in §§ 29, 31 Abs. 1 HGB in der Fassung des MoMiG enthaltene Verpflichtung, die inländische Geschäftsanschrift und deren Veränderung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dient dazu, Zustellungsprobleme zu Lasten von Gläubigern zu verhindern (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucksache 16/6140, S. 35; vgl. aus Rechtsprechung und Literatur nur OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NotBZ 2009, S. 284 f.; Burgard in: Staub, Handelsgesetzbuch , 5. Auflage, § 29 Rn. 3; Hopt in: Baumbach/Hopt, 34. Auflage, § 29 Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2010 - 3 W 26/10

    Handelsregisterverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10
    Der in § 61 Abs. 1 FamFG vorgesehene Beschwerdewert von 600, 00 EUR, der auch im Zwangsgeldverfahren maßgeblich ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 3 W 26/10 - bei juris), ist zwar vorliegend nicht erreicht.
  • LG Bonn, 24.06.2008 - 30 T 40/08

    Verspätete Jahresabschlussveröffentlichung: materielle Einwendungen gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10
    Die Beschwerde muss selbst dann zurückgewiesen werden, wenn das Beschwerdegericht erkennt, dass die vom Registergericht erlassene Verfügung ungerechtfertigt ist (zu der entsprechenden, vor dem 1. September 2009 geltenden Vorschrift in § 139 Abs. 2 FGG : BayObLGZ 1978, 54 ff.; BayObLG, FGPrax 2004, S. 301 ; LG Bonn, BB 2008, S. 2120; zu § 391 Abs. 2 FamFG: Heinemann, aaO.).
  • BayObLG, 02.09.2004 - 3Z BR 159/04

    Sofortige Beschwerde gegen Zwangsgeldfestsetzung und wiederholende Verfügung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10
    Die Beschwerde muss selbst dann zurückgewiesen werden, wenn das Beschwerdegericht erkennt, dass die vom Registergericht erlassene Verfügung ungerechtfertigt ist (zu der entsprechenden, vor dem 1. September 2009 geltenden Vorschrift in § 139 Abs. 2 FGG : BayObLGZ 1978, 54 ff.; BayObLG, FGPrax 2004, S. 301 ; LG Bonn, BB 2008, S. 2120; zu § 391 Abs. 2 FamFG: Heinemann, aaO.).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 27 W 175/16

    Insolvenz; Anmeldung; Handelsregister; Geschäftsführer; Zwangsgeld

    Soweit mit Blick auf den Sinn und Zweck der Verpflichtung zur Anmeldung einer geänderten Geschäftsanschrift, Zustellungsprobleme zu Lasten von Gläubigern zu verhindern, teilweise argumentiert wird, einer solchen Eintragung im Handelsregister bedürfe es dann nicht, wenn sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aus dem Handelsregister ergebe und sich etwaige Gläubiger über einschlägige Internetportale über alle wesentlichen Daten des Insolvenzverfahrens, insbesondere auch die Anschrift des gem. § 80 InsO über das Vermögen des Schuldners verfügungsbefugten Insolvenzverwalters, informieren könnten (so OLG Schleswig, Beschluss v. 09.06.2010, Az. 2 W 90/10 = FGPrax 2010, 208, 210), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - 3 Wx 152/13

    Pflicht einer nicht mehr geschäftlich tätigen GmbH zur Anmeldung der Änderung der

    Im Ergebnis wird es der Gesellschaft damit nicht ermöglicht, insbesondere durch Unterlassen von Änderungsmitteilungen bei der Verlegung der Geschäftsräume, durch Schließung des Geschäftslokals oder vergleichbare Maßnahmen sich dem Gläubigerzugriff zu entziehen, vielmehr sollte es erschwert werden, eine Gesellschaft einer sogenannten "stillen Beerdigung" zuzuführen, und sollten Schwierigkeiten bei Zustellungen an die Gesellschaft, mit denen in der Vergangenheit Gläubiger konfrontiert waren, verringert werden (zu Vorstehendem: OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff; OLG Rostock GmbHR 2011, S. 30 f; GroßkommGmbHG - Ulmer/Casper, 2013, § 8 Rdr. 40-42; MK-Schaub, GmbHG, 2010, § 8 Rdnr. 57-59).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2020 - 7 W 4/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Diese weithin vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf, NJOZ 2013, 404; OLG Rostock, BeckRS 2016, 3939, Rdnr. 5; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 208, 209; OLG Zweibrücken, NZG 2010, 794, 795; BeckRS 2016, 2585, Rdnr. 4; Bumiller/ Harders /Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 391 Rdrn. 5; Keidel- Heinemann, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 391 Rdnr. 6; BeckOK-FamFG- Schlögel, Stand: Okt. 2019, § 391 Rdnr. 10) hält Anfechtungen stand:.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2012 - 3 Wx 97/11

    Gegenstandswert der Beschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs und die

    Demgemäß ist die Beschwerde - vorbehaltlich einer Rechtsmittelzulassung durch das Registergericht - nur zulässig, wenn das festgesetzte Zwangsgeld 600 EUR übersteigt (OLG Zweibrücken FGPrax 2010, S. 169; OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff.; Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 391 Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2012 - 3 Wx 196/11

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Anfechtung der Verwerfung des Einspruchs und

    Demgemäß ist die Beschwerde - vorbehaltlich einer Rechtsmittelzulassung durch das Registergericht - nur zulässig, wenn das festgesetzte Zwangsgeld 600 EUR übersteigt (OLG Zweibrücken FGPrax 2010, S. 169; OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff.; Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 391 Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
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