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   OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3683
OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,3683)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,3683)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,3683)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsanspruch gegenüber Versicherer hemmt die Verjährung des Haftungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 638
  • NZG 2024, 490
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23
    Zwar ist grundsätzlich ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig, wenn es sich um Tatsachen handelt, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind; das gilt indes nicht, soweit das Bestreiten lediglich ins Blaue hinein erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014, V ZR 275/12, BGHZ 200, 350, Rn. 12 bei juris; BGH, Urteil vom 15. Juni 2000, I ZR 55/98, VersR 2001, 216, Rn. 45 bei juris).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 55/98

    Darlegung der Schadenskausalität durch den Frachtführer

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23
    Zwar ist grundsätzlich ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig, wenn es sich um Tatsachen handelt, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind; das gilt indes nicht, soweit das Bestreiten lediglich ins Blaue hinein erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014, V ZR 275/12, BGHZ 200, 350, Rn. 12 bei juris; BGH, Urteil vom 15. Juni 2000, I ZR 55/98, VersR 2001, 216, Rn. 45 bei juris).
  • BGH, 07.06.2023 - VII ZR 594/21

    Hemmung der Verjährung durch die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23
    Wann dieser Anforderung genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (std. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Juni 2023, VII ZR 594/21, MDR 2023, 1269, Rn. 21 bei juris m.w.N.).
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