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   OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41483
OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11 (https://dejure.org/2011,41483)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.05.2011 - 1 U 6/11 (https://dejure.org/2011,41483)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 1 U 6/11 (https://dejure.org/2011,41483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewährleistung und Tierarzthaftung bei befundfehlerhafter Ankaufsuntersuchung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 8 U 84/08

    Ansprüche des Verkäufers eines Pferdes wegen fehlerhafter Begutachtung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Werden bei einem Pferdekauf nach tierärztlicher Ankaufsuntersuchung vom Käufer/Besteller (berechtigte) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer und den Tierarzt geltend gemacht, so besteht zwischen Verkäufer und Tierarzt ein Gesamtschuldverhältnis (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2009 - 1 U 153/08 - OLG Düsseldorf v. 28.05.2009 - 8 U 84/08 -, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 26.01.2005 - 12 U 121/04 - zitiert nach juris).

    Die von der Klägerin geltend gemachten Schadenspositionen sind deswegen entstanden, weil die Verkäuferin ein mangelhaftes Pferd geliefert hat und darüber hinaus dem Verlangen, das Pferd zurückzunehmen, nicht nachgekommen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2009 - 8 U 84/08 -, zitiert nach juris).

    Die Untersuchung sollte nur dazu dienen, die Klägerin als Käuferin über den Gesundheitszustand des Pferdes zu informieren und ihr ein von den Verkäuferaussagen unabhängiges Bild zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2009 - I - 8U 84/08, 8 U 84/08 - Rn. 17, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 10.12.2009 - 11 U 32/09

    Wohnsitz eines Käufers als Erfüllungsort für die Durchführung einer Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Letztlich sei vorliegend das Prinzip der Vorteilsausgleichung berücksichtigt, da sie - anders als im Fall des OLG Celle (MDR 2010, 372) - noch zur Übereignung des Pferdes in der Lage sei.

    Das OLG Celle (MDR 2010, 372) beschäftigte sich nicht mit der Rechtsnatur der Schuld und nimmt daher zum Vorliegen einer Gesamtschuld nicht Stellung.

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Die Identität des Leistungsinteresses lässt sich nicht deshalb verneinen, weil sich die Erfüllungspflichten grundlegend unterscheiden, denn unterschiedliche Erfüllungspflichten (= Primärebene) schließen eine gesamtschuldnerische Haftung auf der Ebene sekundärer Ansprüche (hier: Mängelgewährleistungsansprüche) nicht aus (vgl. schon BGH NJW 1965, 1175 (1176) zum Verhältnis von Bauunternehmer und Architekt).

    Der Identität des Leistungsinteresses auf der Sekundärebene steht auch nicht entgegen, dass die Verkäuferin einer verschuldensunabhängigen Gewährleistungshaftung nach §§ 434 ff. BGB unterliegt, der Beklagte aber nach §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB haftet (vgl. insoweit auch BGH NJW 1965, 1175).

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Die beschränkte Gesamtwirkung führt dazu, dass die Verkäuferin gegenüber der Klägerin frei wird und die bestehenbleibende Forderung der Klägerin gegen den Beklagten im Wege eines im Vergleich liegenden Vertrages zugunsten Dritter (BGH NJW 2000, 1942) um den Betrag gekürzt wird, der im Innenverhältnis von der Verkäuferin zu tragen wäre.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 216/01

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Es wäre für die Verkäuferin ersichtlich nicht von Interesse gewesen, den Vergleich zu schließen, wenn sie damit hätte rechnen müssen, dass zu einem späteren Zeitpunkt der von der Klägerin in Anspruch genommene Beklagte im Innenverhältnis mit weiteren Forderungen auf sie zukommt (vgl. hierzu MüKoBGB/Bydlinski, 5. Aufl., § 423 BGB, Rn. 4 f. m.w.N.; BGH NJW-RR 2004, 900).
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 19 U 140/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd bei Kenntnis von Mängeln aufgrund einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 2011, 66) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 134/78

    Ausgleich unter mehreren Schädigern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Der Beklagte hingegen war nur zur "Überwachung" der Verkäuferin bestellt, die sich ihm gegenüber schwerlich darauf berufen kann, er habe hierbei versagt (BGH NJW 1980, 2348; vgl. zum Verhältnis Bauunternehmer - bauaufsichtsführender Architekt Ehmann in Erman/Westermann, 12. Aufl., § 426 BGB, Rn. 59, 63).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97

    Dritthaftung des Tierarztes aus fehlerhafter Pferdekaufuntersuchung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Das OLG Karlsruhe (NJW-RR 1998, 601) hat lediglich rechtliche Bedenken geäußert, die Rechtsnatur der Schuld aber offen gelassen.
  • BGH, 22.03.2012 - VII ZR 129/11

    Ankaufsuntersuchung eines Pferdes durch einen Tierarzt: Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH (Az.: VII ZR 129/11).
  • OLG Hamm, 26.01.2005 - 12 U 121/04

    Schadensersatz gegen einen Aufseher und einen Ausführenden als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
    Werden bei einem Pferdekauf nach tierärztlicher Ankaufsuntersuchung vom Käufer/Besteller (berechtigte) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer und den Tierarzt geltend gemacht, so besteht zwischen Verkäufer und Tierarzt ein Gesamtschuldverhältnis (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2009 - 1 U 153/08 - OLG Düsseldorf v. 28.05.2009 - 8 U 84/08 -, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 26.01.2005 - 12 U 121/04 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 11.04.1995 - 24 U 134/94
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

    (2) Dem kann nicht gefolgt werden (so auch OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 2005 - 12 U 121/04 nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 6/11; Brückner/Rahn, Pferdekauf heute, 3. Aufl., S. 230).

    Auch ist unerheblich, dass der Verkäufer möglicherweise trotz fehlenden Verschuldens haftet, während die Haftung des Tierarztes Verschulden voraussetzt (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 6/11).

    Ohne Belang ist auch, dass Verkäufer und Tierarzt unterschiedliche Hauptleistungspflichten zu erfüllen haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 6/11, S. 7).

  • OVG Bremen, 11.11.2020 - 2 LC 294/19

    Hochrisikospiele: DFL muss im Polizeikostenstreit zahlen

    Maßgebend ist dabei der unterschiedliche Rang der Verpflichtung im Außenverhältnis (OLG Stuttgart, Urt. v. 10.05.2011 - 1 U 6/11, juris Rn. 36).

    Dass im Innenverhältnis einer der Schuldner im Wege des Ausgleichs die gesamte geschuldete Leistung zu tragen hat, schließt das Bestehen einer Gesamtschuld nicht aus; entscheidend ist vielmehr, ob aus der Gläubigerperspektive ein Schuldner erkennbar nur für die Liquidität eines anderen einzustehen hat (OLG Stuttgart, Urt. v. 10.05.2011 - 1 U 6/11, juris Rn. 36; Heinemeyer, in: MüKO, BGB , 8. Aufl. 2019, § 421 Rn. 12; str., vgl. Stürner, in: Jauernig, BGB , 17. Aufl. 2018, § 421 BGB , Rn. 2).

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