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   OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 6 U 248/05   

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https://dejure.org/2006,33061
OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 6 U 248/05 (https://dejure.org/2006,33061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2006 - 6 U 248/05 (https://dejure.org/2006,33061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2006 - 6 U 248/05 (https://dejure.org/2006,33061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Darlehensvertrag; Verjährung: Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens bei Verjährungseinrede des Darlehensnehmers; Abgrenzung zwischen Unternehmer und Existenzgründer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung nach Erhebung der Verjährungseinrede; Hemmung der Verjährung eines Darlehensanspruchs nach Einreichung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00

    Eigenschaft eines Strohmanns als Verbraucher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 6 U 248/05
    Daher hat sich die vom OLG Hamm aaO erwähnte Auffassung, dass der Übergang zum Unternehmer erst dann erreicht ist, wenn eine gewisse Ertragschwelle überschritten wird, auch nicht durchgesetzt und wurde daher vom BGH in NJW 2002, 2030 nicht einmal mehr erwähnt.

    Denn wie bereits der BGH in NJW 2002, 2030, 2031 entschieden hat, läge ein solcher Zeitraum unter 7 Wochen und diese äußerste Grenze hatte er auch nicht mit den Besonderheiten des dortigen Falls begründet (was der Senat in der Verfügung vom 07.11.2005 nicht behauptet hatte, der Hinweis auf die Besonderheiten betraf den unter (2) erörterten Komplex).

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 6 U 248/05
    (1) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob der Beklagte noch als Existenzgründer oder bereits als Unternehmer tätig wurde, ist nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (BGH NJW 1995, 722, 723) und Literatur (z.B. Habersack in Münchener Kommentar zum BGB 4. Auflage § 507 Rdnr. 4) der Augenblick, in dem eine rechtliche Bindung an den zu beurteilenden Vertrag, hier also den Darlehensvertrag, vorliegt.

    Entgegen der Auffassung der Klägervertreterin weicht der Senat auch nicht von der in NJW 1995, 722 veröffentlichten Entscheidung des BGH ab, so dass die Revision nicht unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt ZPO).

  • BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 6 U 248/05
    Ihre Voraussetzungen sind aber nicht erfüllt, weil der Beklagte beim Abschluss des Vertrags mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin nicht als Verbraucher (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 24.02.2005 III ZB 36/04 BGHZ 162, 253ff) und auch nicht mehr als Existenzgründer (nachstehend bb) tätig war.
  • OLG Hamm, 28.07.1992 - 19 U 193/92

    Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Existenzgründungskredite

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 6 U 248/05
    Handelt es sich wie hier um ein Geschäft mit einem eigenständigen, für den Publikumsverkehr bestimmten Ladengeschäft, so ist der Beginn der geschäftlichen Tätigkeit jedenfalls mit der Eröffnung des Geschäfts anzusetzen, da ab diesem Zeitpunkt auch für Außenstehende klar ersichtlich ist, dass die unternehmerische Tätigkeit begonnen ist (so entgegen der Klägervertreterin auch das OLG Hamm in NJW 1992, 3179, 3180,das bei Ladengeschäften gerade nicht meint, dass der Übergang noch später sein könne).
  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des

    Der Hemmungstatbestand des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst nach - soweit ersichtlich - einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der der Senat zustimmt, aufgrund der eindeutigen Übergangsregelung in Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB vor dem Jahr 2002 entstandene, aber noch nicht verjährte Ansprüche wie die hier ab dem Jahr 1998 fällig gewordenen Raten, obwohl es nach altem Recht keine entsprechende Regelung gab (OLG Köln, WM 2007, 1324, 1325; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. März 2006 - 6 U 248/05, juris Rn. 7 f.; OLG Hamm, WM 2007, 1328, 1329; OLG Celle, WM 2007, 1319, 1323; OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 417, 418; OLG Jena, Urteil vom 25. August 2008 - 5 U 404/07, juris Rn. 20; MünchKommBGB/Schürnbrand, 5. Aufl., § 497 Rn. 38; Staudinger/Peters, BGB, Bearb. 2003, Art. 229 § 6 EGBGB Rn. 17; Erman/Schmidt-Ränsch, BGB, 12. Aufl., Anh. zu Vorb.
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