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   OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17   

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https://dejure.org/2020,81926
OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2020,81926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2020 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2020,81926)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 10 U 2/17 (https://dejure.org/2020,81926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 VOB/B, § 5 Abs 3 VOB/B, § 5 Abs 4 VOB/B, § 8 Abs 1 Nr 1 VOB/B, § 8 Abs 3 Nr 1 VOB/B
    Kündigung eines VOB-Vertrags mit dem Nachunternehmer durch den Generalunternehmer: Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen Nichteinhaltung von Ausführungsfristen infolge unzureichender Baustellenausstattung; Zahlungsanspruch für Ersatzvornahmekosten nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kosten einer Ersatzvornahme nach außerordentlicher Kündigung eines Bauvertrags über Elektroarbeiten Androhung einer Auftragsentziehung Umdeutung in eine freie Kündigung Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauablaufstörung verhindert Kündigung wegen drohendem Verzug!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauablaufstörung verhindert Kündigung wegen unzureichender Baustellenausstattung! (IBR 2022, 449)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme einer Bauwesenversicherung und der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Lediglich Preisnebenabreden, die mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht tritt, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, unterliegen der Inhaltskontrolle (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 73/00, juris Rn. 9 zu einer Kostenbeteiligung für den Abschluss einer Bauwesenversicherung).

    Sie führt nicht zu einer verdeckten Erhöhung oder Verbilligung der eigentlichen Vergütung für die Werkleistung der Beklagten, sondern ermöglicht lediglich eine Verrechnung der rechtlich voneinander unabhängigen Forderungen der Beklagten auf Werklohn und der Klägerin auf Vergütung der Bereitstellung der Container, der Abfuhr und der Deponiegebühren (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 73/00, juris Rn. 11 f.).

    Sie unterliegt als Preisvereinbarung nicht der AGB-Kontrolle (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 73/00, juris Rn. 10 ff.; Markus in Markus/Kapellmann/Pioch, AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln, 5. Aufl., Rn. 333).

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Rückgabeadressat ist gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B der Auftragnehmer, hier also die Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 227/07 Rn. 12).

    Er kann daher auch die Rückgabe an den Bürgen verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 227/07 Rn. 11 f.: Verpflichtung, ein Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung des Bürgen herbeizuführen; Hildebrandt/Abu Saris in BeckOK VOB/B, Stand: 31.7.2019, § 17 Abs. 1 VOB/B Rn. 27).

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die bloße, pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüffähig, genügt nicht, vielmehr müssen die Einwendungen die Teile der Rechnung und die Gründe konkret bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zu dem Mangel fehlender Prüffähigkeit führen, da sie den Auftragnehmer in die Lage versetzen sollen, die fehlenden Anforderungen an die Prüffähigkeit nachzuholen (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118, juris Rn. 24; Urteil vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07 Rn. 18).

    Die Rüge muss darüber hinaus erkennen lassen, dass der Auftraggeber wegen der beanstandeten fehlenden Prüfbarkeit nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, in eine inhaltliche Prüfung der Rechnungspositionen einzusteigen (BGH, Urteil vom 22. April 2010, a.a.O., juris Rn. 18).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Der Unternehmer rechnet nach den angebotenen Einheitspreisen ab und muss eventuelle Preisnachlässe oder -zuschläge bei der Pauschalierung berücksichtigen (BGH, Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 458/97, juris Rn. 45, 47).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die Abrechnung muss den Besteller in die Lage versetzen, die Berechtigung der Forderung auf der Grundlage des Vertrags zu überprüfen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 366, juris Rn. 9).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die bloße, pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüffähig, genügt nicht, vielmehr müssen die Einwendungen die Teile der Rechnung und die Gründe konkret bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zu dem Mangel fehlender Prüffähigkeit führen, da sie den Auftragnehmer in die Lage versetzen sollen, die fehlenden Anforderungen an die Prüffähigkeit nachzuholen (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118, juris Rn. 24; Urteil vom 22. April 2010 - VII ZR 48/07 Rn. 18).
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und deren Bewertung muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, diese dahin zu überprüfen, ob sie den vertraglichen Grundlagen entsprechen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - VII ZR 103/01, juris Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BGHZ 144, 242, juris Rn. 47 [insoweit in BGHZ nicht abgedruckt]; Versäumnisurteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 424/02 juris Rn. 8; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 9. Teil Rn. 16).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Soweit zur Bewertung der erbrachten Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsabschluss nicht vorhanden oder nicht ergiebig sind, insbesondere für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Vertragsabschluss eine (Ur-)Kalkulation der zu erbringenden Bauleistung nicht vorgenommen hat, muss der Unternehmer im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, juris Rn. 28; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 9. Teil Rn. 20).
  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 127/98

    Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Diese bestimmen und begrenzen Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 1999 - VII ZR 127/98, juris Rn. 15; Urteil vom 26. Oktober 2000 - VII ZR 99/99, juris Rn. 8).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17
    Diese bestimmen und begrenzen Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 1999 - VII ZR 127/98, juris Rn. 15; Urteil vom 26. Oktober 2000 - VII ZR 99/99, juris Rn. 8).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01

    Streitgegenstand einer Werklohnklage

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02

    Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 11.10.2017 - VII ZR 46/15

    Kündigung eines VOB-Vertrags durch den öffentlichen Auftraggeber aus wichtigem

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 365/98

    Keine Inhaltskontrolle für Preisabreden (Überwälzung von Wasserkosten auf den

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 16 U 196/04

    Gewährleistungseinbehalt: Konkludente Abbedingung bei selbstschuldnerischer

  • OLG Rostock, 30.04.2008 - 2 U 49/07

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel zur Bauschuttbeseitigung

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