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   OLG Stuttgart, 19.03.1996 - 17 UF 113/95   

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https://dejure.org/1996,7630
OLG Stuttgart, 19.03.1996 - 17 UF 113/95 (https://dejure.org/1996,7630)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.1996 - 17 UF 113/95 (https://dejure.org/1996,7630)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 1996 - 17 UF 113/95 (https://dejure.org/1996,7630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Auseinandersetzung von zwei Gesamthandsgemeinschaften unmittelbar hintereinander in einem Verfahren; Vormerkung als Anwartschaft; Vormerkung als Vermögensrecht; Definition des Begriffs "Gegenstand"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1477 Abs. 2 S. 2 § 1482 § 1483 § 2042
    Gerichtliche Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1474
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 63/19

    Freigabe eines hinterlegten Guthabens: Treuwidrigkeit der Erhebung der

    Vor der Gesamtauseinandersetzung, die streitig ist, konnten sich die Eheleute jedenfalls nach der Scheidung (auf Seiten der Ehefrau deren Erben) formfrei auf eine Teilauseinandersetzung hinsichtlich des Bankguthabens einigen (allgemein dazu: Brudermüller in Palandt, BGB, 79. Aufl., § 1474 Rn. 1; Thiele in: Staudinger, BGB, 2018, § 1474 Rn. 2; Kappler in: BeckOGK, 2019, § 1474 BGB Rn. 56; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, 1474).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2010 - 11 UF 1/10

    Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

    War ein Ehegatte bei Beginn der Gütergemeinschaft Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsübertragung an einem Grundstück und erhält er erst während des Bestehens der Gütergemeinschaft das Eigentum hieran, so wird er bei Beendigung der Gütergemeinschaft so behandelt, als habe er das Grundstück selbst eingebracht (OLG Stuttgart FamRZ 1996, 1474).
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