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   OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 20/97, 1 Ws 21/97   

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https://dejure.org/1997,8594
OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 20/97, 1 Ws 21/97 (https://dejure.org/1997,8594)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.1997 - 1 Ws 20/97, 1 Ws 21/97 (https://dejure.org/1997,8594)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 1 Ws 20/97, 1 Ws 21/97 (https://dejure.org/1997,8594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen der örtlichen Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft; Möglichkeit der Beauftragung einer anderen Staatsanwaltschaft; Substitution der Wahrnehmung der Amtsverrichtungen auf eine gesamte Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 145 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 11.10.1910 - IV 644/10

    1. Wird die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft dadurch ausgeschlossen,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 20/97
    Dementsprechend beschäftigen sich die veröffentlichten höchstrichterlichen Entscheidungen auch nur mit der Wirksamkeit der Beauftragung eines einzelnen Staatsanwalts, nicht jedoch einer Staatsanwaltschaft als Behörde (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78).

    Denn die im Gesetz vorgesehene Beauftragung eines Staatsanwalts durch den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (Generalstaatsanwalt) bewirkt im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe dessen durch die Abordnung begründete Zugehörigkeit zu der nach § 143 Abs. 1 GVG örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78; Kissel, GVG , 2. Auflage, § 145 Rdnr. 2; Schäfer/Boll in LR, StPO , 24. Auflage, § 145 GVG Rdnr. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 145 GVG Rdnr. 3).

  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94

    Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 20/97
    Dementsprechend beschäftigen sich die veröffentlichten höchstrichterlichen Entscheidungen auch nur mit der Wirksamkeit der Beauftragung eines einzelnen Staatsanwalts, nicht jedoch einer Staatsanwaltschaft als Behörde (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78).

    Denn die im Gesetz vorgesehene Beauftragung eines Staatsanwalts durch den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (Generalstaatsanwalt) bewirkt im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe dessen durch die Abordnung begründete Zugehörigkeit zu der nach § 143 Abs. 1 GVG örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78; Kissel, GVG , 2. Auflage, § 145 Rdnr. 2; Schäfer/Boll in LR, StPO , 24. Auflage, § 145 GVG Rdnr. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 145 GVG Rdnr. 3).

  • BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97

    Betrug wegen des Vertriebes von Schlankheitspillen ohne schlankmachende Wirkung -

    Das OLG Hamm und das OLG Stuttgart haben die hier zu entscheidende Frage unterschiedlich beantwortet: Während das OLG Hamm entschieden hat, daß sich aus der Beauftragung eines Leitenden Oberstaatsanwalts mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Amtsverrichtungen nach § 145 Abs. 1 GVG die örtliche Zuständigkeit seiner Behörde ergebe (Beschluß vom 14. Mai 1992 - 3 Ws 371/91 -), kommt das OLG Stuttgart (Beschluß vom 21. Februar 1997 - 1 Ws 20 + 21/97 - Die Justiz 1997, 222) davon abweichend zu dem Ergebnis, die Beauftragung der anderen Staatsanwaltschaft sei nicht wirksam, weil sie weder Wortlaut noch Sinn des § 145 Abs. 1 GVG entspreche.
  • OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 21/97

    Fehlen der örtlichen Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft; Möglichkeit der

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter: OLG Stuttgart - 21.02.1997 - AZ: 1 Ws 20/97.
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