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   OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09   

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https://dejure.org/2009,9664
OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09 (https://dejure.org/2009,9664)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.2009 - 8 WF 155/09 (https://dejure.org/2009,9664)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 2009 - 8 WF 155/09 (https://dejure.org/2009,9664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsfolgen einer Rücknahme eines Ehescheidungsantrages im Prozesskostenhilfeverfahren: Ausschluss der Kostenerstattung: Rechtmäßigkeitsprüfung für eine Kostengrundentscheidung; Prüfungskompetenz des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten eines Beklagten bei Klagerücknahme im Prozesskostenhilfeverfahren; Prüfungskompetenz eines Rechtspflegers bei der Kostenfestsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten des Beklagten bei Rücknahme der Klage im Prozesskostenhilfeverfahren Prüfungskompetenz des Rechtspflegers bei der Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 316
  • Rpfleger 2010, 85
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04

    Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09
    Auch wenn dieser keine Begründung und Ermessensabwägung gem. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO enthält und die zu Grunde liegende Norm unkorrekt zitiert, beruht er offensichtlich auf der zuvor vom Antragsgegnervertreter vorgelegten Entscheidung des BGH (NJW-RR 2005, 1015 = MDR 2005, 824) und damit auf § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, wonach eine Kostengrundentscheidung bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit zulässig ist.

    Der Antragsteller hatte aber im Gegensatz zu der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015 unter Verweis auf BGH NJW 2004, 1530; vgl. auch: OLGR Koblenz 2009, 462; OLGR Brandenburg 2009, 507; OLGR Jena 2007, 565; OLG Hamm FamRZ 2005, 1185; OLGR Schleswig 2003, 445; OLGR Köln 2003, 68) nicht bereits einen unbedingten Antrag auf Scheidung eingereicht, sondern diesen von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht.

    Diesen Fall betrifft aber die Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015) gerade nicht, sondern ausschließlich den der unbedingten Klageeinreichung mit gleichzeitigem PKH-Antrag, in dem eine Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO möglich ist und unter den "Kosten des Rechtsstreits" diejenigen zu verstehen sind, die im Falle der Rücknahme der Klage nach deren Zustellung erstattungsfähig gewesen wären (BGH NJW 2006, 775; Greger in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 269 Rdnr. 18e; Becker-Eberhard in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 66).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09
    Diesen Fall betrifft aber die Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015) gerade nicht, sondern ausschließlich den der unbedingten Klageeinreichung mit gleichzeitigem PKH-Antrag, in dem eine Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO möglich ist und unter den "Kosten des Rechtsstreits" diejenigen zu verstehen sind, die im Falle der Rücknahme der Klage nach deren Zustellung erstattungsfähig gewesen wären (BGH NJW 2006, 775; Greger in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 269 Rdnr. 18e; Becker-Eberhard in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 66).

    Sie hätte aber in der Kostenfestsetzung - ausgehend von ihrer Bindung an einen auch falschen, jedoch unangefochten gebliebenen Kostenbeschluss - aufgrund eigener Prüfungskompetenz feststellen müssen, welche Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO für den Fall der Klagezustellung (BGH NJW 2006, 775) erstattungsfähig gewesen wären.

  • BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09
    Der Antragsteller hatte aber im Gegensatz zu der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015 unter Verweis auf BGH NJW 2004, 1530; vgl. auch: OLGR Koblenz 2009, 462; OLGR Brandenburg 2009, 507; OLGR Jena 2007, 565; OLG Hamm FamRZ 2005, 1185; OLGR Schleswig 2003, 445; OLGR Köln 2003, 68) nicht bereits einen unbedingten Antrag auf Scheidung eingereicht, sondern diesen von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht.
  • OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist die Entscheidung des Senats vom 24. September 2009, Az. 8 WF 155/09, veröff.

    u.a. in FamRZ 2010, 316, hier nicht einschlägig.

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation grundlegend von derjenigen, die der Senat am 24. September 2009, Az. 8 WF 155/09, zu beurteilen hatte.

  • OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers

    u.a. in FamRZ 2010, 316, hier nicht einschlägig.
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