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   OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20   

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https://dejure.org/2020,28919
OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20 (https://dejure.org/2020,28919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20 (https://dejure.org/2020,28919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 2020 - V 4 Ws 155/20 (https://dejure.org/2020,28919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 2 S 1 JVollzIIIGB BW 2009, § 24 Abs 3 JVollzIIIGB BW 2009, § 26 Abs 4 JVollzIIIGB BW 2009
    Rechtsmäßigkeit des Anhaltens eines Gefangenenschreibens und Überwachung des Schriftwechsels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17

    Vollzug der Untersuchungshaft (gemeinsame Unterbringung eines Nichtrauchers in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    Dabei dürfen die Anforderungen, die an das Feststellungsinteresse zu stellen sind, nicht überspannt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17, juris).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    Fehlte sie, wären die Rechtsbeschwerde und der Antrag des Gefangenen als unzulässig zurückzuweisen (KG, Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz, juris Rn. 11).
  • BGH, 17.12.2015 - 4 StR 483/15

    Begründung der Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle (erforderliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    Daran fehlt es, wenn der Rechtspfleger als bloße Schreibkraft des Antragstellers tätig wird und vom Antragsteller vorgegebene Rügen ungeprüft übernimmt (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2020 - V 4 Ws 122/20, juris Rn. 10; ihm folgend Senatsbeschluss vom 11. August 2020 - V 4 Ws 162/20; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 4 StR 483/15, juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 1 Ws 27/03

    Strafvollzug: Zulässiger Feststellungsantrag bezüglich der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die auf eine erledigte Vollzugsmaßnahme gerichtete Rechtswidrigkeitsfeststellung könne nach Maßgabe des § 115 Abs. 3 StVollzG einzig durch die Strafvollstreckungskammer, nicht aber durch das Rechtsbeschwerdegericht getroffen werden (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 1985 - 1 Vollz (Ws) 56/85, NStZ 1985, 576; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 Vollz (Ws) 250/09, mitgeteilt in NStZ 2010, 436, 442; aus der Literatur vgl. BeckOK-Strafvollzugsrecht/Euler, 17. Edition, § 119 StVollzG Rn. 10), liegen dieser Rechtsprechung Sachverhalte zugrunde, in denen die Erledigung nach der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erfolgte.
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    Das berechtigte Interesse des Antragstellers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Maßnahmen der Antragsgegnerin (§ 115 Abs. 3 StVollzG) ergibt sich vorliegend schon daraus, dass auf andere Weise gerichtlicher Rechtsschutz gegen die sich typischerweise vor Erlangbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes erledigenden Grundrechtseingriffe nicht zu erreichen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. November 2018 - 2 Ws 225/18, juris).
  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 Ws 213/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Bayern: Feststellungsinteresse des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist in diesen Fällen gerade nicht gehalten ist, eigene tatsächliche Feststellungen zur Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags zu treffen; vielmehr trifft es seine rechtliche Würdigung - wie üblich - auf Basis der diesbezüglichen Feststellungen der Strafvollstreckungskammer und bewegt sich somit nicht außerhalb der ihm zugedachten Funktion (so auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. August 2014, 1 Ws 213/14, StV 2015, 575 f.; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 10.12.1981 - 4 Ws 338/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    § 26 JVollzGB III ist Folge der Überwachung des Schriftwechsels nach § 24 JVollzGB III und regelt das Anhalten von Schreiben abschließend (Arloth/Krä, StVollzG, § 31 Rn. 3 mwN; OLG Celle, ZfStrVo 1982, 127).
  • OLG Hamm, 23.05.1985 - 1 Vollz (Ws) 56/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.08.2020 - V 4 Ws 155/20
    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die auf eine erledigte Vollzugsmaßnahme gerichtete Rechtswidrigkeitsfeststellung könne nach Maßgabe des § 115 Abs. 3 StVollzG einzig durch die Strafvollstreckungskammer, nicht aber durch das Rechtsbeschwerdegericht getroffen werden (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 1 Ws 27/03; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 1985 - 1 Vollz (Ws) 56/85, NStZ 1985, 576; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 Vollz (Ws) 250/09, mitgeteilt in NStZ 2010, 436, 442; aus der Literatur vgl. BeckOK-Strafvollzugsrecht/Euler, 17. Edition, § 119 StVollzG Rn. 10), liegen dieser Rechtsprechung Sachverhalte zugrunde, in denen die Erledigung nach der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erfolgte.
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