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   OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15   

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https://dejure.org/2015,36891
OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15 (https://dejure.org/2015,36891)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2015 - 4 Ws 232/15 (https://dejure.org/2015,36891)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 4 Ws 232/15 (https://dejure.org/2015,36891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Schutzzweck des geltenden § 299 StGB; Private Arbeitnehmer keine Mitbewerber i.S.d. § 299 StGB

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 299 Abs 1 StGB, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 2 Abs 1 Nr 6 UWG
    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Strafbarkeit eine Angestellten eines Unternehmens bei Zusage bevorzugter Behandlung von Leiharbeitnehmern gegen Provisionzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2015, 650
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1977 - 1 Ws 375/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Je höher die Straferwartung ist, desto weniger Gewicht ist auf weitere Umstände zu legen (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 158; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333).

    Nur bei einer besonders hohen Straferwartung kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob Umstände vorhanden sind, die die hieraus herzuleitende Fluchtgefahr ausräumen können, wobei eine schematische Annahme einer Fluchtgefahr ab einer bestimmten Strafhöhe nicht zulässig ist (Herrmann, aaO Rn. 63; OLG Düsseldorf, StV 1982, 585; OLG Frankfurt, NJW 1965, 1342; OLG Hamm, NStZ 2008, 649; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; OLG Köln, StV 1993, 371).

  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Nur bei einer besonders hohen Straferwartung kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob Umstände vorhanden sind, die die hieraus herzuleitende Fluchtgefahr ausräumen können, wobei eine schematische Annahme einer Fluchtgefahr ab einer bestimmten Strafhöhe nicht zulässig ist (Herrmann, aaO Rn. 63; OLG Düsseldorf, StV 1982, 585; OLG Frankfurt, NJW 1965, 1342; OLG Hamm, NStZ 2008, 649; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; OLG Köln, StV 1993, 371).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Für die Annahme einer Untreue bedürfte es einer Vermögensbetreuungspflicht des Beschuldigten gegenüber seinem Arbeitgeber, die über die normalen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hinaus geht (BGHSt 4, 170, 172; BGHSt 5, 187, 190).
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Für die Annahme einer Untreue bedürfte es einer Vermögensbetreuungspflicht des Beschuldigten gegenüber seinem Arbeitgeber, die über die normalen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hinaus geht (BGHSt 4, 170, 172; BGHSt 5, 187, 190).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen hat der Bundesgerichtshof den Mitbewerber wie folgt bestimmt: Mitbewerber i.S.d. § 299 StGB sind alle Gewerbetreibenden , die Waren oder Leistungen gleicher oder vergleichbarer Art herstellen oder in den geschäftlichen Verkehr bringen (BGHSt 10, 358, 368; 37, 191, 203; ebenso Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage Rn. 5; Ludwig, aaO, Rn. 84).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen hat der Bundesgerichtshof den Mitbewerber wie folgt bestimmt: Mitbewerber i.S.d. § 299 StGB sind alle Gewerbetreibenden , die Waren oder Leistungen gleicher oder vergleichbarer Art herstellen oder in den geschäftlichen Verkehr bringen (BGHSt 10, 358, 368; 37, 191, 203; ebenso Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage Rn. 5; Ludwig, aaO, Rn. 84).
  • OLG Köln, 06.04.1993 - 2 Ws 170/93

    Haftgrund; Fluchtgefahr; Freiheitsstrafe; Vorstrafen; Bindungen; Arbeit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Nur bei einer besonders hohen Straferwartung kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob Umstände vorhanden sind, die die hieraus herzuleitende Fluchtgefahr ausräumen können, wobei eine schematische Annahme einer Fluchtgefahr ab einer bestimmten Strafhöhe nicht zulässig ist (Herrmann, aaO Rn. 63; OLG Düsseldorf, StV 1982, 585; OLG Frankfurt, NJW 1965, 1342; OLG Hamm, NStZ 2008, 649; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; OLG Köln, StV 1993, 371).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Je höher die Straferwartung ist, desto weniger Gewicht ist auf weitere Umstände zu legen (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 158; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1982 - 1 Ws 617/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Nur bei einer besonders hohen Straferwartung kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob Umstände vorhanden sind, die die hieraus herzuleitende Fluchtgefahr ausräumen können, wobei eine schematische Annahme einer Fluchtgefahr ab einer bestimmten Strafhöhe nicht zulässig ist (Herrmann, aaO Rn. 63; OLG Düsseldorf, StV 1982, 585; OLG Frankfurt, NJW 1965, 1342; OLG Hamm, NStZ 2008, 649; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 333; OLG Köln, StV 1993, 371).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 200/10

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.2015 - 4 Ws 232/15
    Die Straferwartung mit Hinblick auf § 299 StGB hätte nicht allein Art und Umfang des Vorteils, sondern - zumindest bei erfolgter Bevorzugung - auch Art und Ausmaß der unlauteren Bevorzugung einzubeziehen (vgl. BGH, wistra 2010, 447, 449).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1965 - 1 Ws 73/65
  • RG, 06.12.1921 - II 318/21

    1. Liegt in der Austellung eines gewerblichen Gehilfen in einem privaten

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