Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 31.07.1991 - 1 U 22/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839
Haftung für Umstürzen eines Grabsteins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Haftung bei Verletzung einer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht
Papierfundstellen
- NVwZ 1992, 95
- VersR 1992, 1229
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.1991 - 1 U 22/91
Dies soll am besten durch "kräftiges Anfassen" (sogenannte Rüttelprobe) geschehen (vgl. BGHZ 34, 206 = VersR 61, 353 und Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts 5. Aufl. Kap. 10 S. 71).
- OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 59/01
Zu Umfang und Grenzen der Verkehrssicherungspflicht über kommunalen Friedhof und …
Um dieser Gefahr angemessen zu begegnen, wird in der Regel - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - eine jährliche, nach dem Ende der winterlichen Witterung und des Frostes vorzunehmende Prüfung ausreichen (BGH, NJW 1961, 868 [870]; 1971, 2308 [2309]; OLG Stuttgart, VersR 1992, 1229;… OLG Hamm, a.a.O.;… Gaedtke, a.a.O, S. 71).Das gilt nicht nur für die Straßenverkehrssicherungspflicht (BGH, MDR 1979, 1004), sondern auch für die Sicherungspflicht des Friedhofsträgers (OLG Stuttgart, VersR 1992, 1229), der in gleicher Weise zu haften hat wie jeder andere Eigentümer, der sein Grundstück für den öffentlichen Verkehr freigibt.
- LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; …
Vielmehr müssen die Grabmäler, wenn ihre Beschaffenheit nicht von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Anfassen oder auf andere geeignete Weise in der Regel alljährlich nach Ende der winterlichen Witterung dahin untersucht werden, ob sie noch fest stehen oder sich im Gefüge gelockert haben (BGHZ 34, 207; BGH, NJW 1971, 2308 f.; OLG Stuttgart, VersR 1992, 1229 ).".