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   OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13254
OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14 (https://dejure.org/2015,13254)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.04.2015 - 6 U 3/14 (https://dejure.org/2015,13254)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. April 2015 - 6 U 3/14 (https://dejure.org/2015,13254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Streitschlichtung bei Zahlungsklagen wegen Verstößen gegen nachbarrechtliche Bestimmungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Streitschlichtung bei Zahlungsklagen wegen Verstößen gegen nachbarrechtliche Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage ohne vorherigen zwingenden Schlichtungsversuch unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klage ohne vorherigen zwingenden Schlichtungsversuch unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 169/11

    Obligatorische Streitschlichtung in Nordrhein-Westfallen bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
    Die Kläger können sich für ihre gegenteilige Auffassung nicht auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08 - und 2. März 2012 - V ZR 169/11 -stützen.

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch in den zitierten Entscheidungen vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08 und 02. März 2012 - V ZR 169/11 - ausdrücklich offen gelassen, ob grundsätzlich die bundesrechtliche Ermächtigung in § 15 a Abs. 1. S. 1 Nr. 2 EGZPO nur Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, nicht jedoch Zahlungsansprüche umfasst, weil dies im Hinblick auf die länderspezifischen Regelungen nicht entscheidungserheblich war.

    Dies konnte in den bisherigen Entscheidungen (BGH Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08; Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 169/11) offen bleiben.

  • BGH, 10.07.2009 - V ZR 69/08

    Zulässigkeit einer Klage auf Beseitigung des Überwuchses von Ästen im Bundesland

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
    Die Kläger können sich für ihre gegenteilige Auffassung nicht auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08 - und 2. März 2012 - V ZR 169/11 -stützen.

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch in den zitierten Entscheidungen vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08 und 02. März 2012 - V ZR 169/11 - ausdrücklich offen gelassen, ob grundsätzlich die bundesrechtliche Ermächtigung in § 15 a Abs. 1. S. 1 Nr. 2 EGZPO nur Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, nicht jedoch Zahlungsansprüche umfasst, weil dies im Hinblick auf die länderspezifischen Regelungen nicht entscheidungserheblich war.

    Dies konnte in den bisherigen Entscheidungen (BGH Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 69/08; Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 169/11) offen bleiben.

  • OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12

    Zulässigkeit einer auf Deliktsrecht gestützten Klage unter Nachbarn;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
    Auch das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Schlichtungsversuch nicht erforderlich ist, wenn Gegenstand der Zahlungsklage ein unmittelbar aus § 823 Abs. 1 BGB abzuleitender Schadensersatzanspruch ist (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 5 W 590/12 - [...]).

    Im Hinblick auf derartige Zahlungsklagen sind weitere Verfahren zu erwarten, so dass auch zur Fortbildung des Rechts und - im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Koblenz vom 26. Oktober 2012 - 5 W 590/12 -zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich erscheint.

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
    Der somit fehlende Schlichtungsversuch kann nach Klageerhebung nicht mehr nachgeholt werden (BGH NJW 2005, 437 ; Zöller-Heßler a.a.O. § 15 a EGZPO Rn. 25); es bleibt also dabei, dass die Klage als unzulässig abzuweisen ist.
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
    Eine Rechtsstreitigkeit über Ansprüche wegen im Nachbarrechtsgesetz geregelter Rechte ist gegeben, wenn dieses Gesetz Regelungen enthält, die für den Interessenkonflikt der Nachbarn im konkreten Fall von Bedeutung sind (BGH Urteil vom 22. Oktober 2004 - V ZR 47/04 Rn 19 - [...]).
  • OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 7 U 302/11

    Zahlungsklage aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
    Demgegenüber wird in weiten Teilen der Literatur und Rechtsprechung vertreten, dass auch solche vermögensrechtlichen Ansprüche der Schlichtung unterworfen sein können, die aus nachbarrechtlichen Vorschriften erwachsen (vgl. OLG Zweibrücken - 7. Zivilsenat - Urteil vom 09. Juli 2012 - 7 U 302/11 Rn 76ff - [...] m.w.N.; MüKo-Gruber ZPO 30. Aufl. 2014, § 15 a EGZPO Rn. 32).
  • OLG Hamm, 06.06.2011 - 5 U 32/11

    Schlichtungsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
    Entsprechend hat das OLG Hamm mit Urteil vom 06. Juni 2011 - 5 U 32/11 - für das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW entschieden, dass die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 GüSchlG NRW, die wie die Streichung der entsprechenden Vorschrift in Hessen die vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich des Ausführungsgesetzes zu § 15 a EGZPO herausnehmen sollte, dazu führe, dass bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen auch im Nachbarrecht keine obligatorische Streitschlichtung mehr stattzufinden habe.
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