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   OLG Zweibrücken, 16.03.1981 - 3 W 12/81   

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https://dejure.org/1981,13068
OLG Zweibrücken, 16.03.1981 - 3 W 12/81 (https://dejure.org/1981,13068)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.1981 - 3 W 12/81 (https://dejure.org/1981,13068)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 1981 - 3 W 12/81 (https://dejure.org/1981,13068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    Gesetz zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften vom 20.2.1980

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 31.03.1981 - 17 U 4089/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.1981 - 3 W 12/81
    (Leitsätze nicht amtlich) OLG München, Urteil vom 31.3.1981 - 17 U 4089/80 - mitgeteilt von Dr. Karl H. Haug, München.
  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.1981 - 3 W 12/81
    Wichtig ist aber für den entschiedenen Fall, daß diese Meinung auch schon die des BGH vor Erlaß des BeurkÄndG gewesen sein muß, wie die Entscheidung vom 8.6.1979 ( DNotZ 79, 733 mit Anm. Schippel) beweist.
  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 4/66

    Anforderungen an die Firma einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.1981 - 3 W 12/81
    Unter diesen Umständen erscheint es überflüssiger Formalismus, die Beteiligten auf das Amtslöschungsverfahren zu verweisen, in dem dieselben Gerichte über die schon erörterten Fragen nochmals entscheiden müßten (BGH NJW 1966, 1813 ).
  • BayObLG, 13.06.1997 - 3Z BR 61/97

    Sachfirma der GmbH - Individualisierender Zusatz bei Verwendung einer Gattungs-

    Die gegenteilige Meinung (vgl. Hachenburg/Heinrich aaO Rn. 26; Blumers BB 1977, 970, 971, zweifelnd OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 394, 396), die sich auf den Wortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 1 GmbHG stützt und die "Entlehnung vom Unternehmensgegenstand" genügen lassen will (zum Meinungsstreit vgl. auch Wessel/Zwernemann, Die Firmengründung, 6. Aufl., Rn. 329).

    Das ist nur dann erforderlich, wenn dies zur Vermeidung einer Täuschung der angesprochenen Kreise erforderlich wäre (BGH NJW 1982, 2446, 2447; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 394, 395; Scholz/Emmerich § 4 Rn. 13; Baumbach/Hueck § 4 Rn. 13).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1981 - 3 W 80/81

    Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das

    Dies ist hier - wie dargelegt - der Gesichtspunkt des Verkehrsschutzes, weil es als geboten erscheint, Insbesondere ausländische Gläubiger, die von der Struktur der Vorschrift des § 181 BGB ausgehen, im Einzelfall darauf besonders hinzuweisen, daß bei der betreffenden Gesellschaft die gesetzliche Struktur durchbrochen und das Insichgeschäft ertaubt ist Durch diese Ihrem Umfang nach sehr geringe Eintragung wird das Handelsregister nicht in unangemessener Weise belastet 8. Handelsrecht/Finnenrecht - Sachfirma einer GmbH (OLG Zweibrücken, Beschluß vorn 16.3. 1981 - 3 W 12/81- mitgeteilt von Notarassessor Dr. Thomas Neukirchen. Koblenz) GmbHG § 4 HGB 18 Abs. 2.
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 3 Z 20/88

    Verwechslungsgefahr und Gefahr der Irreführung bei Firmen

    Dies ist nach einer anderen Ansicht nicht erforderlich (OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 394; ebenso für die Firma einer AG: Kraft Kölner Komm. z. AktG 2. Aufl. § 4 RdNr. 16; ebenso für die Firma einer Genossenschaft: KG KGJ 30 A 145; Wellmann BB 1970, 153/154).
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