Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 24.11.2020 - 1 OWi 2 Ss Rs 107/20, 1 OWi 2 SsRs 107/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Begriff "Schlechte Wetterverhältnisse" im Sinne der Bußgeldkatalog-Verordnung
- verkehrslexikon.de
Zum Begriff der schlechten Wetterverhältnisse in Nr. 8.1 BKatV
- RA Kotz
Fiktive Reparaturkosten - Berücksichtigung Vorschäden
- bussgeldsiegen.de
Schlechte Wetterverhältnisse im Sinne der Bußgeldkatalog-Verordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Feuchtigkeit der Fahrbahn reicht nicht für die Annahme von "schlechten Wetterverhältnissen" ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Was ist schlechtes Wetter? - Motorradfahrer sollte für ein beschädigtes Verkehrsschild Strafe zahlen: Geschwindigkeit nicht ans Wetter "angepasst"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsüberschreitung: Begriff der "schlechten Wetterverhältnisse" im Bußgeldkatalog
- haufe.de (Kurzinformation)
Ist eine nasse Fahrbahn gleichzusetzen mit schlechten Wetterverhältnissen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Feuchtigkeit der Fahrbahn genügt nicht zur Annahme von "schlechten Wetterverhältnissen" gemäß Nr. 8.1 BKatV - Aquaplaning, Starkregen mit Sichtbehinderung und Lichtreflexen, erheblicher Schneefall stellen "schlechte Wetterverhältnisse" dar
Verfahrensgang
- AG Pirmasens, 13.01.2020 - 4 OWi 4379 Js 558/19
- OLG Zweibrücken, 24.11.2020 - 1 OWi 2 Ss Rs 107/20, 1 OWi 2 SsRs 107/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 2 Ss OWi 289/98
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2020 - 1 OWi 2 SsRs 107/20
Insbesondere ist durch Ausschluss anderer naheliegender Möglichkeiten festzustellen, dass der die Sachbeschädigung verursachende Unfall tatsächlich auf einer unangepassten Geschwindigkeit beruht und nicht etwa auf einen Fahrfehler des Betroffenen oder eine besondere Fahrbahnbeschaffenheit (Spurrillen, Ölspur, vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1999, 178, 179) zurückzuführen ist.Die Ermittlung einer genauen Geschwindigkeit kann sich dann ggf. als nicht erforderlich darstellen (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1999, 178).
- OLG Düsseldorf, 17.12.1997 - 2 Ss OWi 443/97
Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.11.2020 - 1 OWi 2 SsRs 107/20
Zum Tatbestandsmerkmal der unangepassten Geschwindigkeit wäre es erforderlich näher darzustellen wie die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse zum Unfallzeitpunkt waren und warum diese es nicht gestatteten, die fragliche Stelle mit der höchstzugelassenen Geschwindigkeit zu befahren (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1998, 167).