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   OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04   

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https://dejure.org/2005,24198
OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24198)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.02.2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24198)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 1 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24198)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Versicherung auf Erstattung der Kosten für die Durchführung einer weiteren künstlichen Befruchtung nach einer schon bereits geglückten künstlichen Befruchtung; Zulässigkeit der Einordnung einer homologen In-vitro-Fertilisation als eine Heilbehandlung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 22 8 [BGH 08.10.1986 - IVb ZB 120/83]; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).

    Soweit es um die Kostenerstattung durch den Versicherer geht, hat eine Abwägung der Interessen der Versicherungsnehmer und der Versichertengemeinschaft stattzufinden, die zumindest ab dem dritten Kind zu Gunsten des Versicherers auszufallen hat (a. A. Marlow VersR 04, 1123).

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03) .

    Bei der Inanspruchnahme besonders kostenträchtiger und nicht vital lebensnotwendiger Behandlungen muss der Versicherungsnehmer in angemessener Weise auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft Rücksicht nehmen mit der Folge, dass die Versuche auf Kosten der Versichertengemeinschaft nicht beliebig oft wiederholt werden können, wobei zumindest bei drei Versuchen die Grenze noch nicht überschritten ist (vgl. BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]; BGH NJW 88, 774; vgl. auch OLG Düsseldorf a.a.O.; Bach/Moser a.a.O., Rdnr. 53).

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.3.2003 (VersR 03, 581) ist nicht zu entnehmen, dass die Notwendigkeit einer Heilbehandlung ausschließlich aus medizinischer Sicht zu beurteilen ist und finanzielle Aspekte hierbei außer Betracht zu bleiben haben.
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Notwendig ist eine Heilbehandlung, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar ist, sie als medizinisch notwendig anzusehen (vgl. BGH VersR 79, 221).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97

    Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 22 8 [BGH 08.10.1986 - IVb ZB 120/83]; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Bei der Inanspruchnahme besonders kostenträchtiger und nicht vital lebensnotwendiger Behandlungen muss der Versicherungsnehmer in angemessener Weise auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft Rücksicht nehmen mit der Folge, dass die Versuche auf Kosten der Versichertengemeinschaft nicht beliebig oft wiederholt werden können, wobei zumindest bei drei Versuchen die Grenze noch nicht überschritten ist (vgl. BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]; BGH NJW 88, 774; vgl. auch OLG Düsseldorf a.a.O.; Bach/Moser a.a.O., Rdnr. 53).
  • OLG München, 23.03.2004 - 25 U 4788/03

    Verpflichtung einer Krankenversicherung zur Kostenübernahme bei krankhafter

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Zumindest ist eine (erhebliche) Linderung der Krankheit anzunehmen (so BGHZ 99, 228 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]), so dass nicht mehr vom Vorliegen einer (behandlungsbedürftigen) Krankheit bzw. von der Notwendigkeit weiterer Behandlungen auszugehen ist (so OLG München, Urteil vom 23.3.2004, Gz 25 U 4788/03) .
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Die bei den Klägern bestehende organisch bedingte inoperable Sterilität (nicht jedoch die Kinderlosigkeit) ist zumindest bei Ehepartnern, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, als Krankheit im Sinne der Tarifbestimmungen anzusehen (vgl. BGHZ 99, 22 8 [BGH 08.10.1986 - IVb ZB 120/83]; BGH VersR 98, 87; VersR 04, 588).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03

    Zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung durch privaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04
    Es kann dahinstehen, ob bereits nach der Geburt eines Kindes von einer hinreichenden Linderung (oder Beseitigung) der Krankheit Sterilität auszugehen ist (so OLG München a.a.O.; NVersZ 98, 83; a.A. OLG Düsseldorf VersR 04, 1546) .
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