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   OLG Bamberg, 18.07.2011 - 6 W 10/11   

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https://dejure.org/2011,69008
OLG Bamberg, 18.07.2011 - 6 W 10/11 (https://dejure.org/2011,69008)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.07.2011 - 6 W 10/11 (https://dejure.org/2011,69008)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 6 W 10/11 (https://dejure.org/2011,69008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Verfahrensgebühr für den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; RVG -VV Nr.
    Erfallen der Verfahrensgebühr für den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltsgebühren im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1684
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2011 - 6 W 10/11
    3 Nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 04.05.2006 - III ZB 120/05 - und vom 01.02.2007 - V ZB 110/08 - jeweils juris; OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2010 - 17 W 131/10 - juris) kann grundsätzlich zwar dann, wenn sich ein Mandant im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigen bedient, eine 0, 8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV RVG entstehen.
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2011 - 6 W 10/11
    Teilweise wird gefordert, das Gutachten habe den Verlauf des Rechtsstreits zugunsten der einholenden Partei beeinflussen müssen, teilweise wird eine "bloße" Förderung des Prozesses verlangt, zum Teil aber auch nur gefordert, dass die Partei die Beauftragung eines Privatgutachters bei verständiger Würdigung ihres Rechtsstandpunktes aus Sicht eines unbeteiligten Dritten als erforderlich ansehen durfte (vgl. dazu z.B. die Darstellung in BVerfG, NJW 2011, S. 1276, 1277; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., 2010, § 91 Rn. 13 "Privatgutachten").
  • OLG Köln, 20.08.2010 - 17 W 131/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten im

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.2011 - 6 W 10/11
    3 Nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 04.05.2006 - III ZB 120/05 - und vom 01.02.2007 - V ZB 110/08 - jeweils juris; OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2010 - 17 W 131/10 - juris) kann grundsätzlich zwar dann, wenn sich ein Mandant im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigen bedient, eine 0, 8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV RVG entstehen.
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