Rechtsprechung
OLG Bamberg, 27.10.2008 - 5 U 126/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schadenersatz nach Kfz-Unfall: Auslegung und Erledigungswirkung einer umfassenden Abfindungsvereinbarung
- verkehrslexikon.de
Zur Auslegung und Erledigungswirkung einer umfassenden Abfindungsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 28.05.2008 - 13 O 767/07
- OLG Bamberg, 27.10.2008 - 5 U 126/08
- OLG Bamberg, 08.12.2008 - 5 U 126/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.10.2008 - 5 U 126/08
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.10.2008 - 5 U 126/08
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Bamberg, 27.10.2008 - 5 U 126/08
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn - aufgrund konkreter Anhaltspunkte - aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.). - BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Bamberg, 27.10.2008 - 5 U 126/08
Bei der Auslegung von Individualvereinbarungen hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt; wenn das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für vertretbar, nicht aber für überzeugend hält, hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalls für geboten hält (BGHZ 160, 83 ff. = NJW 2004, 2751 ff.). - OLG Oldenburg, 16.05.2007 - 5 U 163/04
100%; 75.000 Euro; 9 Operationen; Arzthaftung; Dauerfolge; Dauerschaden; …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.10.2008 - 5 U 126/08
Über den bis dahin entstandenen Verdienstausfall war im Verfahren 11 O 362/03 LG Coburg = 5 U 163/04 OLG Bamberg rechtskräftig entschieden worden.