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   OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16   

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https://dejure.org/2016,64173
OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16 (https://dejure.org/2016,64173)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.06.2016 - 4 U 103/16 (https://dejure.org/2016,64173)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 4 U 103/16 (https://dejure.org/2016,64173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Patienten durch Anfertigung von Lichtbildern während einer Operation und durch deren Live-Übertragung

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch wegen Live-Übertragung einer seltenen Operation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Patienten durch Anfertigung von Lichtbildern während einer Operation und durch deren Live-Übertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 644
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    b) Nach der Rechtsprechung des BGH besteht bei einer schuldhaften Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (BGH NJW 2014, 2029, 2033).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Zwar kann über §§ 22, 23 KunstUrhG hinaus auch das unbefugte Anfertigen eines Bildes einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen (BGH NJW 1995, 1955, 1957 - Videoüberwachung).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Der Vorgang der Überzeugungsbildung ist nicht von objektiven Kriterien abhängig, sondern beruht auf Erfahrungswissen und Judiz des erkennenden Richters (vgl. BGH NJW 2008, 2845 m.w.N.; vgl. auch zum Ganzen Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl., § 286 Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Die ausdrücklich in § 286 Abs. 1 ZPO vorgesehene Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme nach freier Überzeugung gibt dem Richter die Möglichkeit, unabhängig von Partei- und Zeugenstellung die Aussagen gegeneinander abzuwägen und zu bewerten (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW-RR 2006, 61; BGH NJW 2003, 3636).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen nur dann vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle erneuter Tatsachenfeststellungen die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGHZ 158, 269 ff. = NJW 2004, 1876 ff.; BGHZ 162, 313 ff. = NJW 2005, 1583 ff.; BGH NJW 2003, 3480 ff.).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Die ausdrücklich in § 286 Abs. 1 ZPO vorgesehene Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme nach freier Überzeugung gibt dem Richter die Möglichkeit, unabhängig von Partei- und Zeugenstellung die Aussagen gegeneinander abzuwägen und zu bewerten (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW-RR 2006, 61; BGH NJW 2003, 3636).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Insoweit ist das Gericht berechtigt, einer Parteierklärung über streitige Tatsachen, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, Glauben zu schenken; es kann ihr sogar den Vorzug vor Bekundungen eines Zeugen oder des als Partei vernommenen Prozessgegners geben (BGH, Urt. v. 16.07.1998, I ZR 32/96, Rz. 21, zitiert nach juris; Beschluss vom 24.06.2003, VI ZR 327/02, Rz. 9).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 327/02

    Zulässigkeit der Beweiserhebung mit Unterstützung eines Lügendetektors im

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2016 - 4 U 103/16
    Insoweit ist das Gericht berechtigt, einer Parteierklärung über streitige Tatsachen, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, Glauben zu schenken; es kann ihr sogar den Vorzug vor Bekundungen eines Zeugen oder des als Partei vernommenen Prozessgegners geben (BGH, Urt. v. 16.07.1998, I ZR 32/96, Rz. 21, zitiert nach juris; Beschluss vom 24.06.2003, VI ZR 327/02, Rz. 9).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

  • BGH, 20.10.1959 - VIII ZR 44/59

    Rechtsmittel

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